Denkmale in der Stadt Willich

Lfd.-Nr. 86

 

Standort:

Peterstraße 23, D 47877  Willich

GPS:

5115' 51,9" N   06o 33' 03,9" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

19. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

1. Juli 1990

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

Gaststätte in Willich

Denkmalbeschreibung:

Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein 2-geschossiges, traufständiges Bürgerhaus mit 30° Dachneigung (Satteldach) und Ziegeleindeckung, erbaut in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Es ist 7-achsig, wobei die dritte Öffnung im Erdgeschoß (von links) als Haustür ausgebildet ist. Die Fassade ist geputzt, im Erdgeschoss mit Quaderfugenschnitt. Zum Obergeschoss ist sie getrennt mit einem durchlaufenden profiliertem Querband. Ein zweites Querband im Obergeschoss bildet die Fensteraußenbank. Zwischen diesen beiden Querbändern befinden sich zwei schmiedeeiserne handgearbeitete Fahnenhalter. Die Fenster im Obergeschoss sind im alten Stil sprossiert. Im Erdgeschoss findet man neue, zweiflügelige Fenster. Der gequaderte Sockel ist mit einem gekörnten Zementputz versehen. Die Fenster sind mit profilierten Fenstergewänden umrahmt und farblich zur Fassade abgesetzt. Im Obergeschoss ist ein Gewände an den Sturzecken abgerundet und mit einer prägnant ausgestellten Rosette versehen, die sich in der Mitte des Fensters befindet. Die Hinterfront des Gebäudes ist erdgeschossig vorgezogen und linksseitig mit einem halbrunden Erker versehen. Im Obergeschoss ist die Überdeckung dazu als Terrasse ausgebaut. Im Hofausgangsbereich befinden sich einige alte Jungendstilfenster im Originalzustand.

An der Hinterfront sind tlw. noch stark profilierte Putzgesimse vorhanden. Im Inneren des Hauses stehen noch die ursprünglichen Türzargen. Die Treppe besitzt stark ausgeprägte Antrittspfosten. Die Eckausbildung zwischen Wand und Decke ist in halbrunder Ausführung dargestellt. Im Obergeschoss sind tlw. noch die Originaltürblätter vorhanden. Der Dachstuhl ist liegend und hat eine neue Ziegeleindeckung. Aufgrund der vorgenannten Merkmale ergibt sich, dass eine Erhaltung und Nutzung des Gebäudes aus volkskundlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse liegt.