Denkmale in der Stadt Willich |
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Lfd.-Nr. 161 |
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Standort: Osterather Straße 11, D 47877 Willich GPS: 51o 15' 47,8" N 06o 33' 17,6" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1875 / 1922 Tag der Eintragung als Denkmal 8. Februar 2005 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Ehem. Zementfabrik Busch / Jenner in Willich Das ehemalige Fabrikgebäude an der Osterather Straße Das Wohnhaus an der Martin - Rrieffert - Straße 43 - 45 Denkmalbeschreibung: 1922: Willicher Cementwaren-Fabrik Busch & Jenner (zwei Anträge; 1. Die beiden durch Brand baufällig gewordenen Stockwerke des vierstöckigen "Lagergebäude" abzubrechen. 2. Das "bis auf die Umfassungsmauern durch Feuer zerstörten Fabrikgebäude" zu überdachen. Das Gebäude soll nach Wiederherstellung als Lagerraum genutzt werden. Genehmigung: "den durch Feuer zerstörten Anbau des Fabrikgebäudes ... zu überdachen"). 1926: Erneuerung der Genehmigung des 1922 offenbar nicht ausgeführten Antrages (Bauunternehmer: Bernhard Kamper, Willich) 1931: Umbau des Wohn- und Lagergebäudes Die Ecke Martin-Rieffert-Straße 43-45 / Osterather Straße 11 in Willich wird geprägt durch zwei langgestreckte traufständige Backsteingebäude des 19. Jahrhunderts, die durch eine übereck geführte Mauer miteinander verbunden sind. Auf dem großen Hofgrundstück hinter den zwei Gebäuden befindet sich ein weiteres Backsteingebäude. Bei dem Komplex handelt es sich um einen der ältesten erhaltenen Fabrik- bzw. Gewerbekomplexe in Alt-Willich, dessen Geschichte sich bislang nur bruchstückhaft rekonstruieren lässt. In der historischen Bauakte ist ein undatierter Lageplan erhalten, der wahrscheinlich noch aus dem 19. Jahrhundert stammt und die Gebäude als „Wohnhaus & Stallungen“ (Martin-Rieffert-Straße 43-45; seinerzeit Wilhelmstraße) und „Dampfmühle / Maschinen & Kesselhaus“ (Gebäude Osterather Straße 11; seinerzeit Communalweg nach Osterath) bezeichnet. Zwischen und hinter den Gebäuden sind Gärten eingezeichnet, außerdem kleinere bauliche Anlagen (Brunnen, Schornstein?). Ein Keilstein auf der Rückseite des Wohnhauses trägt die Inschrift „W.Oe 1868“, ein weiterer Inschriftstein im heutigen Garten „Jos. Oemmelen / Ther. Compes. 1875“. 1875 ergibt auch die straßenseitige Ankerdatierung des Fabrikgebäudes an der Osterather Straße 11. Mit diesen Daten dürfte somit die Frühgeschichte des Areals umrissen sein, das auf der preuß. Neuaufnahme zu Beginn der 1890er Jahre östlich vor dem Ortskern von Willich in noch relativ freier Lage deutlich erkennbar ist. Ein nächstes sicheres Datum mit Funktionsangabe liefert ein Bauantrag aus dem Jahr 1911. Inzwischen befindet sich hier die Baustoff-Firma „Busch[er] & Jenner“, die hinter den beiden bestehenden Gebäuden eine „Werkstätte für Cement-Bearbeitung“ zu bauen beabsichtigt – wohl das heute noch bestehende eingeschossige Gebäude auf dem Hof. 1922 beantragt die „Willicher Cementwaren-Fabrik Busch & Jenner“, zwei durch Brand baufällig gewordenen Stockwerke des vierstöckigen Lagergebäudes“ abzubrechen und die erhaltenen Umfassungsmauern überdachen zu dürfen. Das Gebäude soll nach Wiederherstellung als Lagerraum genutzt werden. Die Genehmigung der Stadt lautete, „den durch Feuer zerstörten Anbau des Fabrikgebäudes ... zu überdachen“, so dass nicht vollkommen deutlich wird, welcher Gebäudeteil – möglicherweise nur der heute ruinöse Anbau? – genau betroffen war. 1926 wurde die Genehmigung für die offenbar noch nicht ausgeführten Arbeiten erneuert. 1931 erfolgte ein Umbau des Wohn- und ehem. Stall-, jetzt Lagergebäudes. Das Haus an der Martin-Rieffert-Straße wird heute ganz als Wohnhaus genutzt und wurde zu diesem Zweck mehrfach umgebaut. Es ist aber als Baukörper in den alten Proportionen und einem anschaulichen Anteil alter Bausubstanz erhalten. Wegen der vorhandenen Veränderungen bleibt es im Rahmen dieses Gutachten außer Betracht. Das Fabrikgebäude an der Osterather Straße 11 zeigt sich heute als zweigeschossiger Backsteinbau mit Walmdach, breit gelagert zu sechs Achsen, die segmentbogigen Öffnungen zur Straße sind im Erdgeschoss vermauert, im Obergeschoss (etwas kleinformatiger) mit alten Metallsprossenfenstern versehen. Der zweiachsige Anbau rechts sowie der an ihn anschließende Tordurchgang müssen augenscheinlich als weitgehend ruinös angesehen werden. Die Fassade ist durch Lisenen und Gesimse kleinteilig gegliedert. Der obere Wandabschluss ist mit Klötzchenfries sorgfältig ausgeführt, was im Bezug auf den Brand 1922 entweder als sehr sorgfältige Reparatur oder als Indiz, dass tatsächlich nur der Anbau betroffen war, zu bewerten ist. Zwischen den beiden Geschossen ist der Name der Cementwarenfabrik auf einem Putz-/Zementstreifen noch schwach lesbar. Die Hofseite des Fabrikgebäudes ist im Prinzip gleich gestaltet. Die Geschosse im Inneren sind von Einbauten weitgehend frei, im EG gliedert ein Holzgerüst den Raum, eine einfache Holzstiege führt nach oben. Das Kellergeschoss mit Betonkappendecke unterfängt heute nur noch einen Teil des Gebäudes (der andere Teil nach Auskunft der Eigentümer möglicherweise nach dem Brand 1922 verfüllt), hier ist ein kaminähnlicher, jedoch funktional unbestimmter Mauerblock (Substruktion?) erhalten. Als eines der ältesten erhaltenen Fabrikgebäude des Ortes mit stadtraumprägender Wirkung und Anschaulichkeit ist das ehem. Fabrikgebäude Osterather Straße 11 bedeutend für Alt-Willich, Stadt Willich. Im Zusammenhang mit dem zugehörigen Wohnhaus an der Martin-Rieffert-Straße, der verbindenden Mauer und dem großen Grundstück mit einem weiteren Werkstattgebäude vermittelt das Fabrikgebäude nach äußerst anschaulich Art und Weise eines frühen, kleinen Industriebetriebes des 19. Jahrhunderts. Bei Nutzungsänderungen und Umbauten nach dem Brand 1922 blieb diese bauliche Anschaulichkeit bewahrt. Im kleinstädtischen Umfeld unmittelbar benachbart zum Ortskern entwickelt das Anwesen insgesamt, das direkt an der Straße stehende Fabrikgebäude mit seiner guten Durchgestaltung und den vielen historischen Bauspuren jedoch ganz besonders eine beachtliche städtebauliche Wirkung. Leider ist das bei der Ortsbesichtigung allerdings nicht intensiv begangene Wohnhaus bereits stärker verändert, die auf dem Gelände befindliche Werkstatt und der Anbau an das Fabrikgebäude sind substanziell nicht mehr intakt. An der Erhaltung und Nutzung des gut erhaltenen Fabrikgebäudes (rot gekennzeichnet) besteht hingegen aus den genannten städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Hinzu treten architektur- und ortsgeschichtliche Gründe, wegen des authentischen Überlieferungscharakters der Bausubstanz und wegen der langen örtlichen Tradition des an der Fassade per altem Schriftzug überlieferten Unternehmens Busch & Jenner – eines der typischen kleineren Unternehmen, die abseits der dominierenden Branchen am Ort (Brauerei, Textil, Stahlwerk) gleichwohl ein Rückgrat der wirtschaftlichen Infrastruktur in der industriellen und städtischen Entwicklung bildeten. Da die Voraussetzungen des § 2 (1) Denkmalschutzgesetzes somit erfüllt sind, handelt es sich um ein Baudenkmal.
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