Denkmale in der Stadt Willich

Lfd.-Nr. 126

 

Standort:

Streithöfe 6, D 47877  Willich

GPS:

5116' 02,5" N   06o 35' 11,7" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1692 /1872

Tag der Eintragung als Denkmal

23. Juli 1992

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

Nauenhof in Willich

 

Denkmalbeschreibung

Der Nauenhof (früher auch Nouven- oder Navenhof) genannte, wird erstmals in den Akten des dompröbstlichen Gerichts zu Willich im Jahre 1692 erwähnt und galt seinerzeit als Allodialgut (Lehngut), vermutlich ist aber die eigentliche Entstehung früher zu suchen.

In den geometrischen Karten des franz. Vermessungsingenieurs Tranchot (1820) ist diese Hofanlage als mehrteilige Anlage dargestellt, wobei Wohnhaus, Stallungen und Scheune baulich untereinander unabhängig waren.

Heute besteht der Nauenhof aus einer vierflügeligen Hofanlage und ist in seinen äußeren Abmessungen eine der größten Vierkantanlagen im Kreis Viersen. Die gesamte Fertigstellung zu der heutigen Form erfolgt bis 1872.

Das Wohnhaus hat 5 Achsen, wobei sich die mittlere im Erdgeschoss als Haustür darstellt, verbunden mit einem Zwerchgiebel mit Schweifwerk im Bereich des ziegelgedeckten Satteldaches.

Die Straßenfassade ist mit Lisenen, Gesimse und Bänderungen stark gegliedert, wobei die Verwendung von zweierlei Ziegelfarben (gelb-braun) eine starke Prägnanz herbeiführt. Das gleiche gilt für die Giebel. Sie sind gegenüber der Dachfläche überhöht und mit einem stark ausgeprägten Bogenfries versehen, zusätzlich flankiert von zwei aus den Ecklisenen hervorgehenden Türmchen. Die beiden Giebelfriese werden außerdem im Bereich des Firstpunktes zu einem Turm zusammengeführt.

Die Hinterfront hat 6 Achsen und ist relativ schmucklos. Fenster- und Türöffnungen haben im gesamten Wohnhaus Segmentbogenüberdeckungen und sind ebenfalls teilweise durch zweierlei Ziegelfarben auffällig.

In Verbindung mit der Straßenfassade (Vorgartenbereich) sind noch einige seltene und exotische Laub- und Nadelbäume zu erwähnen.

Weiterhin sind außergewöhnlich schöne und ausdrucksstarke Stuckornamente, wie Rosetten, Gesimse, Einschübe, Konsolen usw. im erdgeschoßigen Bereich des Wohnhauses vorhanden und in Verbindung mit noch weiteren Ausbauwerten, wie die Geschosstreppe in geschlossener Konstruktion und handwerklich gute Ausbildung des gesamten Holzwerkes mit Antrittspfosten und Füllstäben sowie die Haustüre, die Innentüren, Bodenverfliesungen, Bodendielungen und halbhohe Wandvertäfelungen innerhalb des Wohnhauses.

Die Scheunen, Stallungen und Nebengebäude bestehen aus Feldbrandziegelmauerwerk und zeigen vor allem an den Giebeln analog zum Wohnhaus ebenfalls stark ausgeprägte Gesimse und Friese, wobei allerdings auf Zweifarbigkeit bei den Ziegeln verzichtet wurde.

Auffallend sind an den Giebeln der vorgenannten Bauten die tryptichonal geschossenen Fenstergliederungen (als Nischen dargestellt) und die eigenständige Giebelscheibe mit Verdachung im Inneren der Hofanlage, ebenfalls mit Ecklisenen und kleineren Turmaufbauten.

Obwohl die Scheunen und Stallungen teilweise im Innern bereits durchbaut wurden, kann die Hofanlage im Gesamten als denkmalwürdiges Ensemble gelten und muss deshalb aus orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen einschl. der vorerwähnten Bäume im Bereich des Vorgartens am Wohnhaus unter Schutz gestellt werden.