Denkmale in der Stadt Willich |
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Lfd.-Nr.117 |
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Standort: Hauptstraße 35, D 47877 Willich - Neersen GPS: 51o 15' 06,9" N 06o 28' 37,8" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1621 / 1800 Tag der Eintragung als Denkmal 25. Oktober 1992 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Neersen
Denkmalbeschreibung: Bei dem Objekt handelt es sich um ein giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus mit ausgebauten Dachgeschoss und ziegelgedecktem Satteldach. Das Haus hat am straßenseitigen Giebel 4 Achsen, wobei die erste Achse im Erdgeschoss in den 60-er Jahren verbreitert wurde. Die freistehende Längsseite dagegen hat 2 Achsen. Die Öffnungen sind leicht segmentbogenartig überdeckt, das Gesims ist vierteilig ausgestellt. Die Sichtfläche der Fassade besteht Feldbrandziegelmauerwerk. Der Sockel ist ca. 65 cm hoch verputzt. Ursprünglich war dieses Gebäude ein reines Fachwerkhaus und geht in seinen Ursprüngen auf das Jahr 1621 zurück. Um 1800 wurde es mit massivem Feldbrandziegelmauerwerk verbreitert. Das beidseitige Drempelrähm ist heute noch sichtbar. Zu gleicher Zeit wurde der Dachstuhl erneuert, wobei im Gegensatz zu dem alten Eichenständerwerk dieser hier in Fichte-Tannenholz ausgeführt wurde. Teilweise sind die Deckenbalken und einige Stützpfosten noch sichtbar. Desgleichen die schmiedeeisernen Zuganker an den Außenfronten. Im Innern des Hauses ist die Geschosstreppe zum 1. Obergeschoss erwähnenswert. Sie besteht aus einer hölzernen, geschlossenen Konstruktion mit gedrechselten Füllstäben und einem ausgeprägten Antrittspfosten. Die Teilunterkellerung besteht aus einem schweren klassischen Tonnengewölbe. Der an der Rückfront gelegene eingeschossige Anbau mit ziegelgedecktem Pultdach und ebenfalls Feldbrandziegelmauerwerk ist wesentlich jüngeren Datums. Die Errichtung dürfte gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu suchen sein Aus vorgenannter Beschreibung ergibt sich, dass an der Erhaltung und Nutzung des Gebäudes aus orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Mithin erfüllt das Wohnhaus die Voraussetzung des § 2 Denkmalschutzgesetz und musste somit in die Denkmalliste der Stadt Willich eingetragen werden.
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