Denkmale in der Stadt Willich

Lfd.-Nr. 108

 

Standort:

Fadheiderstraße 129, D 47877  Willich - Anrath

GPS:

5116' 32,7" N   06o 28' 41,9" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1570 / 19. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

19. August 1991

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Sitterhof in Anrath

Denkmalbeschreibung:

Der Sitterhof stammt in seinen Ursprüngen aus dem Jahre 1570 mit einem damaligen anbaufähigen Grund von 45 Morgen Land und lag seinerzeit in einer exponierten Lage vor den Toren der Gemeinde Anrath. Der Hof selbst blieb relativ lange in Familienbesitz und zwar bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestand die Hofanlage aus 3 Hauptgebäuden, was auch durch die Kartografierung von Tranchot /Müffling aus dem Jahre 1805 / 1806 gewährleistet ist. Erst gegen Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Hof zu seiner heutigen vierflügeligen Form umgebaut.

Erwähnenswert sind das Wohnhaus in zweigeschossiger Bauweise und mit 5 Achsen sowie die seitlich liegenden Stallungen und Scheunen mit einem eingeschossigem Torhaus und Mittelgiebel, alles in Feldbrandziegelmauerwerk und ziegelgedeckten Satteldächern, wobei die rechts liegende Scheune bzw. Stallung straßenseitig einen Treppengiebel ausweist.

Ansonsten sind die Fassaden, bis auf strukturierte Gesimse und Querbänderungen am Haupthaus, relativ schmucklos. Die Fensterbänke, Widerlagerkonsolen und Torkeilsteine sind aus Werkstein. Die Fenster- und Türöffnungen sind segmentiert überdeckt.

Im Innern des Wohnhauses, vornehmlich im Erdgeschoss, sind noch einige Stuckdecken mit ausgeprägten Eckausbildungen, Stützkonsolen und Mittelrossetten vorhanden sowie die zum Obergeschoss führende Holztreppe in geschlossener Konstruktion in fachlich guter Ausführung des Antrittspfostens, der Füllstäbe und des Handlaufes. Außerdem sind beide Haustüren (Innenhof und Straßenseite) im alten Zustand. Desgleichen befinden sich im Erdgeschoss noch einige originale Füllungstüren.

Aus diesem Grunde ist aus ortskundlichen und siedlungsgeschichtlichen Aspekten diese Hofanlage unter Schutz zu stellen, unter gleichzeitiger Einbeziehung der neun, an der Ostseite befindlichen Lauballeebäume, die als denkmalzugehörig betrachtet werden müssen.