Denkmale in der Stadt Willich

Lfd.-Nr. 103

 

Standort:

Votzhöfe 24, D 47877  Willich

GPS:

5117' 03,2" N   06o 32' 31,7" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

16. / 19. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

26. März 1993

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

Votzhof in Willich

Foto: Stadt Willich

Denkmalbeschreibung

Diese landwirtschaftliche Besitzung ist als vierflügelige, geschlossene Hofanlage in ihren jetzigen Grundzügen um 1870 errichtet worden, was durch Datierung in Torkeilsteinen dokumentiert wird.

Die Fassaden bestehen, außer der Hauptfassade des Wohnhauses, die in Putz ausgeführt ist, im Gesamten aus Feldbrandziegelmauerwerk mit historisierenden Schmuckelementen im Bereich der Gesimse und Turmdachauskragungen. Ansonsten sind die Fassadenflächen im Hof und Außenbereich der Scheunen und Stallgebäude relativ schmucklos. Die Dächer sind als Satteldächer mit Ziegeleindeckung ausgebildet. Fenster-, Tür- und Toröffnungen sind teils scheitrecht, teils segmentiert überdeckt.

Die vordere Hauptfassade des Wohngebäudes (Gartenseite) ist 5-achsig und wird beiderseits von je einem 1-achsigen, quadratisch, baulich und stilistisch hervorgehobenen Turm flankiert. Diese beiden Türme, jeder als selbstständige Einheit konzipiert, haben Pyramidenstumpf-Dächer mit schiefergedeckten Dreiecksvergratungen und flächiger Ziegeldeckung.

Weiterhin ein achteckiges Glockenstübchen mit lamellierten Schalllöchern und abschließend mit einem schiefergedeckten Zwiebeldach.

Die Fenster sind in diesem Fassadenteil mit starken Putzstrukturen hervorgehoben und haben teils scheitrechte, teils Rundbogenstürze, die wiederum mit Segment- oder Rundbogenverdachungen überdeckt sind. Eine zusätzliche waagerechte Gliederung der Fassade wird zudem durch markante Querbänderungen sichtbar.

Im Innern des Wohnhauses sind vor allem verschiedene Stuckrosetten und Simsbänder an den Decken, farblich und visuell gut gestaltete Steinzeugfliesenböden sowie die Geschosstreppe mit handwerklich gut gestaltetem Geländer, Antrittspfosten und Krümmlingen vorhanden.

Aus orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen ist eine Unterschutzstellung dieser Hofanlage erforderlich.