Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 96

 

Standort:

Theodor - Frings - Allee 3, D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 02,0" N   06o 19' 52,3" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1897

Tag der Eintragung als Denkmal

5. Mai 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Das Gebäude ist Bestandteil einer zweigeschossigen Häuserreihe, die um 1900 auf dem Gelände des früheren Stadtgrabens von Dülken errichtet wurde. Das zweigeschossige Haus mit Mezzanin, Satteldach und Hintergebäuden ist in drei Achsen errichtet.

Die backsteinsichtige Fassade mit gelben und roten Ziegeln lehnt sich vermutlich ihrer Fassadengestaltung an den Stil des damals neu erbauten Rathauses an. Die etwas eingezogene Türe liegt auf der linken Seite. Tür und Fenster sind mit Segmentgiebeln überdeckt und im Originalzustand erhalten. Ein stark strukturiertes Kranzgesims leitet zum Dach über.

Im Inneren des Gebäudes sind z.T. Stuckdecken sowie die ursprünglichen Türen erhalten geblieben. Der Bodenbelag sowie die originale Holztreppe sind im Flur vorhanden.

Das Haus gehört zum Typ des sogenannten rheinischen Dreifensterhauses, eines bürgerlichen Reiheneinfamilienhauses, wie es seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts besonders in den damals neu entstehenden Vorstädten fast überall gleichzeitig erbaut wurde.

So ist das Haus im städtebaulichen Zusammenhang Dülkens zu sehen, in dessen südöstlichen Wallbereich sie erbaut wurden und dessen alte Stadtmauerfluchtlinie ihre rückwärtige Grundstücksgrenze bildet.

Das Haus ist als Ausdruck der städtebaulichen Neuordnung, die außerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns durch den 1895 entworfenen Ausbau der Theodor-Frings-Allee (damals Friedensstraße) erfolgte, zu sehen. In ihr ist die Baugesinnung einer Ende des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich prosperierenden und aufstrebenden Kleinstadt wiederzufinden.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.