Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 9

 

Standort:

Feldchen 38/39,  D 41749 Viersen - Süchteln

GPS:

5117' 9,4" N   06o 19' 22,3" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1617

Tag der Eintragung als Denkmal

14. Januar 1985

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Hols - Fels - Hof in Süchteln

 

Denkmalbeschreibung:

Der in landschaftstypischer Weise in der Nähe des Pletschbaches gelegene Hols-Fels-Hof wurde einer Balkeninschrift zufolge 1617 gebaut. Im 18. und 19. Jahrhundert erfuhr er bauliche Veränderungen.

Der Balken mit der Inschrift IN HOIS FElS HDF AN DER BEIFERT STRATEN 1617 DEN 6 IVNY diente an der östlichen Giebelseite als Türsturz der Eingangsstalltür, die vermutlich bei einem Umbau von 1836 verbreitert worden war. In der Familie des Vorbesitzers, die seit 1709 dort ansässig war, wurde der Balken aufbewahrt. Damals erhielt das Gebäude anstelle des Strohdaches Hohlziegeleindeckung mit Strohdocken.

Das Bauernhaus ist in Ständerbauweise (Eichenholzkonstruktion) mit 4 Ständerpaaren errichtet. Heute sind von diesen einige umbaut.

Der eingeschossige Backsteinhof in nicht durchgezogenen Achsen besitzt ein ausgeprägtes Krüppelwalmdach, das nach der Renovierung - seit 1980 - übermäßig an den Giebelseiten heruntergezogen ist. Befremdlich wirken auch die neu eingebauten Dachgauben, die dem geduckten Haus mit tief herabgezogenem Dach überproportional aufgesetzt wurden.

Das Gebäude ist dem Typ des niederrheinischen Hallenhauses zuzurechnen, dessen Futterdeele ursprünglich wohl durch einen (heute einseitig erneuerten) Doppelkamin von der Wohnküche getrennt war.

Die beiden Abseiten sind ungleich breit; die südliche Längsseite ist teils zurückgesetzt.

Die Raumaufteilung (da heute drei Wohnungen enthaltend) wurde außerordentlich verändert, so dass der alte, typische Grundriss kaum noch wahrnehmbar ist. Außer der Hintermauerung der Außenwände wurden neue Wände eingezogen, die zum Teil sich nicht an die Fluchtlinie der Abseite richten. Es wurden Sanitärtrakte im Hallenbereich eingebaut und die Deckenöffnung in einem Teil des Hauses bis nach oben in den First gezogen.

Das Haus besaß aufgrund des hohen Grundwasserspiegels keinen Gewölbekeller (der jetzige Keller ist neu) und somit auch keine Opkamer. Aber es gab früher drei Holzbrunnen im Hause, die nicht erhalten sind.

Neu aufgemauert wurden die nördliche Längsseite, wo nötig auch die Südseite. Von den originalen Tür- und Fensteröffnungen an der Westgiebelseite wurden zwei Fenster jetzt zugemauert. An der Ostgiebelseite befand sich vermutlich früher das große Tor statt der schmalen heutigen Eingangstür.

Bei der Renovierung des Fußbodens zeigte sich noch der lehmgestampfte Fußboden.

Das heute in seinem äußeren Erscheinungsbild (die ehemalige Scheune wurde durch ein Schleppdach verändert) stark verfremdete Gebäude hat in seinem Inneren die typische Grundrissaufteilung verloren. Zwar besteht noch in seinem Kern das typische Holzständerwerk des ursprünglichen Wohn/Stallhauses. Doch sind die baulichen Veränderungen und Erneuerungen dominierend.

Es ist demnach fraglich, ob das Gebäude, das durch seine Kulturlandschaft prägende Lage, seine Geschichtlichkeit, seine im Kern noch vorhandene niederrheinische Bauernhausarchitektur, seine Bedeutung durchaus besitzt, aus wissenschaftlichen Gründen, insbesondere volkskundlichen, geschichtlichen, siedlungsgeschichtlichen Gründen zwecks Erhaltung und Nutzung gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse zu stehen hat.