Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 70 |
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Standort: Clörather Mühle 36, D 41749 Viersen - Clörath GPS: 51o 16' 44,9" N 06o 24' 56,6" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 16. / 19. Jahrhundert Tag der Eintragung als Denkmal 9. Oktober 1985 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Clörather Mühle in Clörath
Denkmalbeschreibung: Bei der offenen, vierflügeligen
Hofanlage der Clörather Mühle handelt es sich um die noch vorhandenen
Wirtschaftsgebäude des alten kurkölnischen befestigten Hauses Clörath,
das bereits urkundlich im Jahre 1230 erwähnt ist (vgl. u.a. Peter
Vander, Haus Clörath im Heimatbuch des Jahres 1973 des Kreises
Kempen-Krefeld), das selbst in den Wirren der französischen Revolution
vermutlich 1794 zerstört wurde und jetzt noch als Mauerruine in den
Wiesen hinter der Hofanlage vorhanden ist. Die jetzige Anlage besteht aus
dem eingeschossigen backsteinsichtigen Flügel mit Holzgewänden und
Ankersplinten, an dessen Giebel vorbei die Erschließung zum Hof
erfolgte. Unmittelbar anschließend ist die ursprüngliche Mühle, ein
zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach. Die ganze Anlage
wurde bis 1929 von der Niers von allen Seiten umflossen, die neben der
Getreidemühle noch eine zweite Mühle, nämlich eine Ölmühle antrieb,
die nicht mehr vorhanden ist. Die Mühle wurde, seitdem die
Niers umgelegt und begradigt wurde, nicht mehr betrieben. Im rechten Winkel zur Mühle
schließt das eingeschossige, rauverputzte zugehörige Wohnhaus an. Das südwestlich gelegene,
ehemalige Stallgebäude wurde zu Wohnzwecken umgebaut. Die im Südosten gelegene,
backsteinsichtige Scheune wurde um 1830 errichtet. Ihr Mauerwerk wurde
nach dem 2. Weltkrieg teilweise ersetzt. Alter und Geschichtlichkeit der
Clörather Mühle sind für die Ortsgeschichte von großer Bedeutung.
Darüber hinaus muss sie als typisches Beispiel der den Viersener Raum
ehemals prägenden topografischen Siedlungsorganismen gelten und ist
daher für die Siedlungsgeschichte wesentlich. Außer in der Vermittlung
der optischen Wahrnehmbarkeit früher Arbeits- und Produktionsverhältnisse
bietet das gut erhaltene Mahlwerk technisch-wissenschaftliche
Information. Erhaltung und Nutzung der Clörather
Mühle liegen daher gemäß §2(1) des Denkmalschutzgesetzes aus
wissenschaftlichen, insbesondere siedlungsgeschichtlichen und
siedlungstopografischen, ortsgeschichtlichen und
architekturgeschichtlichen Gründen in öffentlichem Interesse.
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