Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 70

 

Standort:

Clörather Mühle 36,  D 41749 Viersen - Clörath

GPS:

5116' 44,9" N   06o 24' 56,6" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

16. / 19. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

9.  Oktober 1985

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

 Clörather Mühle in Clörath

 

 

 

 

 

 

Denkmalbeschreibung:

Bei der offenen, vierflügeligen Hofanlage der Clörather Mühle handelt es sich um die noch vorhandenen Wirtschaftsgebäude des alten kurkölnischen befestigten Hauses Clörath, das bereits urkundlich im Jahre 1230 erwähnt ist (vgl. u.a. Peter Vander, Haus Clörath im Heimatbuch des Jahres 1973 des Kreises Kempen-Krefeld), das selbst in den Wirren der französischen Revolution vermutlich 1794 zerstört wurde und jetzt noch als Mauerruine in den Wiesen hinter der Hofanlage vorhanden ist.

Die jetzige Anlage besteht aus dem eingeschossigen backsteinsichtigen Flügel mit Holzgewänden und Ankersplinten, an dessen Giebel vorbei die Erschließung zum Hof erfolgte. Unmittelbar anschließend ist die ursprüngliche Mühle, ein zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach. Die ganze Anlage wurde bis 1929 von der Niers von allen Seiten umflossen, die neben der Getreidemühle noch eine zweite Mühle, nämlich eine Ölmühle antrieb, die nicht mehr vorhanden ist.

Die Mühle wurde, seitdem die Niers umgelegt und begradigt wurde, nicht mehr betrieben.

Im rechten Winkel zur Mühle schließt das eingeschossige, rauverputzte zugehörige Wohnhaus an.

Das südwestlich gelegene, ehemalige Stallgebäude wurde zu Wohnzwecken umgebaut.

Die im Südosten gelegene, backsteinsichtige Scheune wurde um 1830 errichtet. Ihr Mauerwerk wurde nach dem 2. Weltkrieg teilweise ersetzt.

Alter und Geschichtlichkeit der Clörather Mühle sind für die Ortsgeschichte von großer Bedeutung. Darüber hinaus muss sie als typisches Beispiel der den Viersener Raum ehemals prägenden topografischen Siedlungsorganismen gelten und ist daher für die Siedlungsgeschichte wesentlich. Außer in der Vermittlung der optischen Wahrnehmbarkeit früher Arbeits- und Produktionsverhältnisse bietet das gut erhaltene Mahlwerk technisch-wissenschaftliche Information.

Erhaltung und Nutzung der Clörather Mühle liegen daher gemäß §2(1) des Denkmalschutzgesetzes aus wissenschaftlichen, insbesondere siedlungsgeschichtlichen und siedlungstopografischen, ortsgeschichtlichen und architekturgeschichtlichen Gründen in öffentlichem Interesse.