Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 60

 

Standort:

Am Alten Rathaus 1, D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5114' 57,7" N   06o 19' 50,9" O

Zuständigkeit:

Stadt Viersen

Baujahr:

1895 / 1909

Tag der Eintragung als Denkmal

21. August 1985

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

 Ehemaliges Rathaus in Dülken

        

Denkmalbeschreibung:

Das alte Rathaus der Stadt Dülken befand sich am Markt. Es ist überliefert, dass es 1660 restauriert wurde und sich 1765 in sehr schlechtem Zustand befand. 1791 brannte es ab. Vorübergehend fand die damalige Verwaltung Unterkunft ebenfalls am Markt. Seit 1835 war es im Kreuzherrenkloster untergebracht, seit 1857 in dem gegenüberliegenden von Heisterschen-Haus. Am 11.10.1895 fand die Grundsteinlegung des ersten Teils des Rathauses in Anwesenheit des Stifters Eduard Wünnenberg, der einen Betrag von 30.000 Mark für den Rathausneubau stiftete, statt. Am 21.11. 1896 erfolgte die Einweihung. Die gesamten Kosten beliefen sich auf 78.800 Mark. Der Entwurf stammte von dem Stadtbaumelster Ulrich. Der 1909 fertiggestellte Erweiterungsbau an der damaligen Friedensstraße wurde von dem Viersener Architekten Esser, in bezug auf die vorhandene Bausubstanz, geplant.

Die mit roten und weißen Ziegeln, in Formen der Neurenaissance, farbig strukturierte Fassade ist unregelmäßig in Achsen aufgeteilt. Die gestalteten Bauteile richten sich zu den städtebaulichen Gegebenheiten. Der hohe, reich mit Ornamenten versehene Giebel mit Türmchen, überragt den alten Bauteil zum Rathausplatz und beherrscht demonstrativ die räumliche Situation zur Parkanlage an der Stadtmauer. Dem mächtigen Giebel ist ein kleinerer, geschweifter Knickgiebel vorgesetzt, der links die Ecke Turmstraße/Theodor-Frings-Allee zusätzlich mit einem Erker belebt. Über die Theodor-Frings-Allee, von der Venloer Straße kommend, kennzeichnet der für Rathäuser typische Turm mit aufgesetztem Kupferhelm den Zweck des Gebäudes. Der Turm, mit Adler gekrönt, hier auf der Ecke angeordnet, bestimmt den Rathausplatz. Daneben markiert ein kleinerer geschmückter Knickgiebel den Haupteingang des Gebäudes. Der später entstandene Erweiterungsbau des Rathauses, stark in der Ausdrucksform, fügt sich dennoch in Material und Detail dem alten an. Beim älteren Teil des Rathauses leitet ein stark strukturiertes Kranzgesims zu den Dachaufbauten über. Horizontal ziehen sich Fuß-, Gurt- und Sohlbankgesims, teils in hellem Ziegel oder in Konsolen, um das Gebäude. Die weißen Ziegel finden ihre Verwendung in der horizontalen Gliederung des Gebäudes sowie zur Einfassung der mit Rundbogen und Sturz überdeckten Fensteröffnungen.

Im Inneren des Gebäudes ist der Flur mit Kreuzgewölben überspannt und der Boden mit den originalen Fliesen belassen. Im Eingangsbereich befindet sich eine Totengedenktafel. Der Sitzungssaal mit Holzvertäfelung aus der Erbauungszeit ist geschmückt mit einem Gemälde auf Leinwand. Das Thema des Bildes ist "Der Ritt um die Narrenmühle" .Beschriftet und signiert "Gloria Tibi Dülken, Hans Deiters 1892". Des weiteren sind hier noch 2 Bilder zusehen:

1.  Frühkirmes in Dülken 1809,

Gemälde auf Leinwand, signiert H. Schündelen 1910

Marktplatz und Pfarrkirche im alten Zustand   

2.  Martinszug auf dem Alten Markt

Gemälde auf Leinwand, signiert H. Schündelen

Jahreszahl unter dem Rahmen, daher unleserlich.

Das Rathaus an bevorzugter Stelle ist als Ausdruck der städtischen Neuplanung, die außerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns durch den 1895 entworfenen Ausbau der Theodor-Frings-Allee (ehemalige Friedensstraße) erfolgte, zu sehen. In ihr ist die Baugesinnung einer Ende des 19. Jahrhunderts wirtschaftlichen, prosperierenden und aufstrebenden Kleinstadt wiederzufinden.

Von Beginn an platz- und straßenbildgestaltend war das Rathaus in Material und Detail gestalterisch richtungsweisend für weitere Gebäude an der damaligen Friedensstraße.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, platzgestalterischen und straßenbildprägenden, architektur-, stadt- und kunstgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.