Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 518 |
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Standort: Hohe Buschstraße 22, D 41751 Viersen GPS: 51o 15' 38,0" N 06o 22' 34,4" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1930 Tag der Eintragung als Denkmal 6. Oktober 2015 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus Franz Schmitz - Lenders
Denkmalbeschreibung: Geschichte Beschreibung Der ursprüngliche Hauseingang befindet sich an der rechten Seite. Er ist durch eine Stufe leicht erhöht. Seitlich angebrachte Keramikplatten heben ihn aus der Fassade hervor. Über dem Eingang befindet sich ein liegend ovales Fenster, das mit einem Gitter mit ausgebildeter Jahreszahl gesichert ist. Die Hauseingangstür aus Holz weist einen länglichen Glaseinschnitt mit oberem rundbogigem Abschluss und eine filigrane geometrische Vergitterung auf. Ein zweiter Eingang wurde 1954 nachträglich straßenseitig geschaffen. Er ersetzt zwei kleine Fenster und fügt sich harmonisch ins Gesamtbild ein. Die ursprüngliche Garage liegt in Richtung Straße der linken Gebäudehälfte vorgeschaltet und wurde 1938 als zusätzlicher Wohnraum umgenutzt. Etwas zurückgelegen an der rechten Gebäudehälfte entstand im gleichen Jahr eine neue Garage. Diese ist im gleichen Mauerwerksverband verklinkert und passt sich dem Gebäude harmonisch an. Einen gestalterischen Akzent in der rückwärtigen Fassade setzt der vorhandene Erker. Von außen gesehen auf der linken Seite des Erkers befindet sich eine Terrassentür, die den Weg in den Garten ermöglicht. Ebenso wie die Einfassung der seitlich gelegenen Eingangstür ist der Erker mit Keramikplatten versehen. Im Obergeschoss wird der Erker als Balkonanlage genutzt. Zwei zweiflüglige Rundbogentüren ermöglichen den Austritt auf den Balkon. In der Diele im Erdgeschoss finden sich vorwiegend die ursprünglichen, geschlossenen Rahmenfüllungstüren der 1920er Jahre. Nur die Tür zum Wohnbereich und das links danebenliegende Fenster stammen aus den 1950er Jahren; beide weisen eine Bleiverglasung in Rautenmuster auf. Auch der rechts neben der Tür befindliche Spiegel nimmt dieses Rautenmuster auf. Aus Sicht des Wohnbereichs befindet sich an dieser Stelle ein Einbauschrank. Die Heizungsverkleidungen im Wohnzimmer sind noch aus der Ursprungszeit erhalten. Im Wohnzimmer finden sich außerdem im Erker zwischen den Fenstern und an der Tür zwischen Wohnbereich und Diele auf beiden Seiten schlanke, gedoppelte Rundstäbe angeordnet, die sich vom Boden bis zur Decke erstrecken. Die Treppe ist gerade und dreiläufig. Die Treppenpfosten sind sehr schlicht gehalten und weisen außer einer stellenweisen, leichten Profilierung keine Verzierungen auf. Im Zuge eines Umbaus im Jahr 1954 wurde lediglich der Antritt der Treppe verändert. Im Wohnzimmer befinden sich neben den Sprossenfenstern im Erker noch zwei großflächige jetzt feststehende Schiebefenster mit ungeteilter Scheibe; sie sind den ursprünglichen Fenstern nachempfunden. Die Fenster im Obergeschoss weisen ebenfalls eine Sprossenteilung auf, während die Fenster im Dachgeschoss ganz einfach gehalten sind. Die Rahmenfüllungstüren im Ober- und Dachgeschoss sind aus der Bauzeit; teilweise sind sie geschlossen, teilweise mit Einschnitten aus Glas versehen. Die Türlaibungen weisen eine leichte Profilierung auf. Besonders zu erwähnen sind auch die großen Einbauschränke im Obergeschoss, die fast eine ganze Wandfläche einnehmen und sich neben und über einer der Türen befinden. Außerdem wurde in der Diele und im Wohnbereich raumübergreifend Parkettboden im Fischgrätmuster verlegt. Expressionismus Architekt 1935 gab Adolf von Feldmann seine Selbstständigkeit auf und ließ sich mit seiner Familie in Hamburg nieder, um eine bedeutende militärische Laufbahn einzuschlagen. Nach Ende des zweiten Weltkrieges begann er in der Wiederaufbauabteilung der Firma Karstadt als Architekt zu arbeiten. 1965 ging er als Baudirektor in den Ruhestand. Er starb am 30.05.1970 in Essen. In den sieben Jahren seiner Selbstständigkeit überzeugte Adolf von Feldmann als Architekt durch seine vom Expressionismus geprägten Entwürfe. Dabei findet sich das Motiv des asymmetrischen Kastenzwerghauses nahezu durchgängig bei seinen Einfamilienhäusern. Hinzukommt seine Gestaltungssicherheit in den Details, insbesondere im Umgang mit dem Ziegelstein oder keramischen Baustoffen. Sein Entwurfsstil hebt ihn von seinen Kollegen im Stadtgebiet ab. Seine kubischen Baukörper nehmen die Ideen der Modernen auf, ohne jedoch die strikte Konsequenz der Bauhausarchitekten zu erreichen. Er ist auch der einzige Viersener Architekt und BDA-Mitglied neben Willy Esser, der im Viersen/Süchteln/Dülken-Band der viel beachteten Buchreihe „Deutschlands Städtebau“ 1930 mit einer Annonce überregional für sich wirbt. Bauherr Die Familie zog nach Viersen und wohnte übergangsweise auf der Wilhelmsstraße. 1930 erwarb Franz Schmitz-Lenders das Grundstück an der Hohe Buschstraße. Er lernte über seine Arbeitsstelle den Architekten Adolf Theodor von Feldmann kennen, der bereits das Laborgebäude des Niersverbandes (1929) betreut hatte. Von ihm lies sich Franz Schmitz-Lenders das eigene Wohnhaus auf der Hohe Buschstraße 22 bauen. Während des Krieges diente er in der Marine, kehrte aber nach Kriegsende direkt zurück nach Viersen zu seiner Familie und nahm seine Stelle beim Niersverband als Regierungs-Baumeister wieder ein. Mit seiner zweiten Ehefrau bewohnte er noch eine kurze Zeit das Wohnhaus an der Hohe Buschstraße 22. Der Bau des zweiten, zur Straße liegenden Hauseingangs wurde allerdings nicht mehr von Schmitz-Lenders vorgenommen. Mit seiner zweiten Frau baute er am Venekotensee ein Haus und verließ Viersen. Er verstarb in Waldniel. Die Mitglieder der Familie waren gläubige Katholiken, was Vermutungen um die Bedeutung der mit Klinkersteinen ausgebildeten Kreuze an beiden Giebelseiten aufkommen lässt. Allerdings ist nicht bekannt, ob sie nur gestalterischer Schmuck oder mit einer Symbolik behaftet sind. Bewertung Als qualitätvoll gestaltetes Wohnhaus der 1920er Jahre einer prominenten Person des öffentlichen Lebens ist das Haus Hohe Buschstraße 22 bedeutend für Viersen. An Erhaltung und Nutzung besteht aus den beschriebenen wissenschaftlichen, hier architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Es ist daher gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NRW ein Baudenkmal. Quellen
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