Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 479

 

Standort:

Neuwerker Straße / Ecke Heimerstraße,  D 41748 Viersen - Heimer

GPS:

5114' 27,1" N   06o 25' 16,3" O

Zuständigkeit:

Nachbarschaft

Baujahr:

1864

Tag der Eintragung als Denkmal

18. Dezember 2007

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wegekreuz /  Missionskreuz in Heimer

Denkmalbeschreibung:

Das Kreuz wurde 1864 in Erinnerung an die durchgeführte Volksmission errichtet. Eine Volksmission hatte das Ziel, den Glauben in der Pfarrgemeinde zu vertiefen und eine religiöse Erneuerung zu bewirken. Sie dauerte in der Regel 10 bis 15 Tage und kann als „Exerzitien für eine Gemeinde" bezeichnet werden. Seit dem 16. Jahrhundert wurde sie insbesondere durch Jesuiten durchgeführt, die predigten, die Gläubigen besuchten und die Sakramente spendeten. Das Missionskreuz soll diese Tage der Besinnung und Umkehr lebendig halten. Die Gemeindemission ist die Weiterentwicklung der Volksmission in die heutige Zeit.
Der Standort des Kreuzes wird in 1950er Jahren aus verkehrstechnischen Gründen um einige Meter zurückgesetzt

Beschreibung
Das weiß gestrichene, etwa 4,50 m hohe Sandsteinkreuz mit neugotischen Formen ruht auf einem Basaltlavasockel. Im zweigeteilten Unterbau, der mit einem abgeschrägten Gesims zum Mittelbau vermittelt, stehen die Worte:

Mission 1864.

Im mittleren Aufbau mit Spitzgiebelelementen und Dreipassbogen steht die auf Missionskreuzen oft gewählte Mahnung:

Rette Deine Seele.

Darunter befindet sich eine kleine Konsole.

Das bekrönende Kruzifix, bestehend aus einem Steinkreuz und einer gusseisernen Christusfigur, steht auf einem mehrfach abgestuften, sich nach oben verjüngenden Sockel. Die Christusfigur zeigt den seit der Gotik gebräuchlichen Dreinageltypus, bei dem die Beine übereinandergeschlagen werden und beide Füße von nur einem Nagel durchbohrt sind. Die Figur ist lediglich mit einem Lendentuch bekleidet. Christus weist einen vom Leiden gezeichneten Körper auf. Sein Blick ist gen Himmel gerichtet.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere religionsgeschichtlichen und volkskundlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Missionskreuzes gemäß § 2 (l) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.