Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 471 |
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Standort: Arnoldstraße 48, D 41751 Viersen - Dülken GPS: 51o 15' 41,8" N 06o 19' 45,9" O Zuständigkeit: Stadt Viersen Baujahr: 1876 Tag der Eintragung als Denkmal 4. Dezember 2007 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Ehem. Leichenhalle auf dem Friedhof in Dülken
Denkmalbeschreibung: Die ehemalige
Leichenhalle mit Totengräberwohnung steht am westlichen Ende der
Haupt-Querachse des 1873 in rechtwinkligem Raster angelegten
Friedhofsareals (1914 und 1925 nach Norden und Osten erweitert). Der
zweigeschossige Backsteinbau erhebt sich über annähernd quadratischem
Grundriss und ist auf der Nord- und der Südseite mit aufwändig
gestalteten Stufengiebeln geziert. Die Zugänge befinden sich auf den
beiden traufständigen Seiten. Entsprechend der funktionalen inneren
Aufteilung des Gebäudes in zwei annährend gleichgroße Bereiche
(Leichenhalle und Totengräberwohnung) sind die beiden Eingangsfassaden
unterschiedlich gestaltet. Auf der dem Friedhof zugewandten Seite ist
der Eingang zur Leichenhalle durch einen Vorbau mit Giebel auf der
Mittelachse des Gebäudes ausgezeichnet. Links neben dem Vorbau führt
eine Tür in den Raum, welcher auf dem Plan der Erbauungszeit als
Obduktionszimmer bezeichnet ist. Das Fenster rechts neben dem Vorbau gehört
zur ehemaligen Leichenhalle, die zwei Drittel der Gebäudebreite
einnimmt. Während die dem Friedhof zugewandte Seite nur ein Geschoss
zeigt, ist die gegenüberliegende Seite als zweigeschossige, dreiachsige
Fassade gestaltet, hinter der Wohnung und Amtsstube des Totengräbers
ungefähr den halben Baukörper belegen. Die auch hier mittige Tür führt
auf einen Flur, der die Räume des Erdgeschosses quer erschließt. Auf
der von den Hauptzugangswegen am wenigsten einsehbaren Nordseite schließlich
befindet sich ein niedriger, flachgedeckter Anbau. Der Charakter des
Anbaus lässt dessen ursprüngliche Funktion als Schuppen und
Aufbewahrungsort für Friedhofsutensilien erkennen. Die Gestaltung des Äußeren
verrät einen bemerkenswerten, repräsentativen Anspruch der
Stadtgemeinde. Wichtigstes Schaustück des Gebäudes sind die beiden
Stufengiebel, die sich auf der Nord- und auf der Südseite befinden: Über
einem niedrigen Erdgeschoss mit drei durch einfache Vorsprünge
getrennten Fensterbahnen und abschließendem Konsolgesims, erhebt sich
ein fünfbahniger Stufengiebel. Die äußeren zwei Stufen stehen jeweils
über der äußeren Fensterbahn während die Giebelmitte die ganze
Breite der mittleren Fensterbahn einnimmt. Während die seitlichen
Stufen einfach aus einer pfeilerartigen Begrenzung und zurückgesetzten
Flächen mit Lanzettblenden zusammengesetzt sind, ist die Mitte
gleichsam als Giebel im Giebel gestaltet. Das Feld mit drei gestaffelten
und zusammengefassten Lanzettblenden bekrönt ein dreistufiger Giebel,
dessen kleinere Abstufungen einen bewegten Kontrast zu den breiteren
Stufen der seitlichen Giebelbahnen bilden. Der Wunsch nach formaler
Bereicherung und Verlebendigung klingt auch in den vier seitlichen
Giebelbahnen an, wo auf zwei schmalere Lanzettblenden außen zur Mitte
hin je eine größere folgt. Neben den Giebelseiten
ist der Eingang zur Leichenhalle besonders hervorgehoben: Über dem
spitzbogigen Portal des Vorbaus erhebt sich ein Dreiecksgiebel mit
gestufter Binnengliederung. Wegen der schmalen Proportionen entsteht
zwischen Portal und Giebelfeld eine Fläche, die mit einer Rundblende
geschmückt ist. Die Stufen der Binnengliederung ruhen auf Konsolen.
Auch bei diesem Giebel ist die Mitte besonders hervorgehoben. Aus kräftigen
Vorsprüngen, die einen Lanzettbogen bilden, erhebt sich die kaminartige
Giebelbekrönung. Das Konsolgesims am Dachansatz auf beiden Seiten des
Vorbaus ist kräftiger und höher als die übrigen Gesimse des Baus und
dient dazu, der traufständigen Eingangsfassade mehr Höhe und damit
mehr Gewicht neben der seitlichen Giebelfront zu verleihen. Neben den genannten
Mitteln, eine vielfältige und repräsentative Gestaltung des Äußeren
zu erreichen, ist schließlich noch der Einsatz unterschiedlich farbiger
Ziegel als ein weiteres zu nennen. Ausgerichtet an den Fenster- und Türhöhen
sowie als Angabe der Geschossteilung sind in regelmäßigen Abständen Bänder
aus zwei Reihen dunklerer Ziegel angebracht. Dieser Farbwechsel findet
sich auch an der Laibung des spitzbogigen Portals der Leichenhalle und
an den flachbogigen Fensterabschlüssen des Erdgeschosses.
Bemerkenswerterweise fehlt die Bänderung an der Nordseite, der vom
Hauptzugangsweg abgewandten Seite des Gebäudes, die somit eindeutig als
geringerwertige Ansichtsseite gestaltet wurde. Allerdings weisen die Außenwände
der Schuppen-Anbauten als oberen Anschluss das gleiche Konsolgesims auf,
das auch an den anderen, den Schauseiten, zu finden ist. Die eingreifendste Veränderung
am Außenbau betrifft eben diese Schuppenanbauten: Die ursprünglich
zwei Flügel wurden zu einem unbekannten Zeitpunkt durch einen Einbau
zwischen ihnen zusammengefasst. Die Fenster sind neu, die Fensteröffnungen
allerdings weitgehend unverändert (nur im Obergeschoss der Westseite
wurden sie etwas erweitert). Auch die Türen sind neu, mit Ausnahme der
Eingangstür zur Wohnung des Totengräbers. Von der Ausstattung des
Inneren ist nur noch der Treppenaufgang ins Obergeschoss aus der
Erbauungszeit erhalten. Begründung
des Denkmalwerts Das Gebäude ist durch
die Angabe des Jahres 1876 auf dem Schlussstein des Portalbogens am
Eingang zur Leichenhalle datiert. Die Datierung bezieht sich
wahrscheinlich auf das Jahr der Vollendung. Der Baumeister ist derzeit
unbekannt; da Dülken zu jener Zeit noch keinen eigenen Stadtbaumeister
besaß, kommen hierfür vielleicht der damalige Kreisbaumeister,
eventuell sogar die Bauabteilung der königlichen Regierung in Düsseldorf
in Frage. Letztere, vertreten durch ihren Leiter Baurat Krüger, hatte
1872, also kurz zuvor den Entwurf für die Höhere Bürgerschule an der
heutigen Theodor-Frings-Allee angefertigt, bei der ebenfalls Anklänge
an die Backsteingotik ein repräsentatives Äußeres herstellen. Die ehemalige
Leichenhalle ist nicht nur ein prägender Bestandteil im
Erscheinungsbild der historischen Friedhofsanlage, sondern darüber
hinaus ein Zeugnis für die Geschichte der Stadt im ausgehenden 19.
Jahrhundert. Die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
aufstrebende Industriestadt Dülken errichtete hier ein öffentliches
Gebäude mit bemerkenswertem gestalterischen Anspruch, einem der frühesten
in einer Reihe weiterer aufwändiger kommunaler Bauten der Zeit zwischen
1870 und dem Ersten Weltkrieg (neben der Höheren Bürgerschule z.B.
Rathaus, Amtsgericht, Synagoge, Hallenbad). Auch bezeugt die Anlage des
neuen Friedhofs 1873 in einiger Distanz von der Stadt den damaligen
planerischen Optimismus in Bezug auf eine expansive Stadtentwicklung,
die im Folgenden allerdings weit weniger rasch vonstatten ging als
erwartet. Das Gebäude für den städtischen Totengräber spiegelt daher
in seiner Gestalt und seiner städtebaulichen Position die
Aufbruchsstimmung jener Zeit wider. Die ehemalige
Leichenhalle mit Totengräberhaus ist daher bedeutend für Dülken,
Stadt Viersen. Seine oben
beschriebene, für die Bauaufgabe bemerkenswert aufwändige Gestaltung
in Formen, die Anklänge an die regional hier eigentlich untypische
Backsteingotik aufweisen, ist im Wesentlichen unverändert und
anschaulich erhalten. Wegen seines daher vorhandenen Zeugniswertes für
das öffentliche Bauen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und für eine
qualitätvolle Lösung dieser speziellen Bauaufgabe besteht an der
Erhaltung und Nutzung aus wissenschaftlichen, hier
architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Hinzu
kommen die erwähnten stadtentwicklungsgeschichtlichen Gründe. Es handelt sich daher
gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NW um ein Baudenkmal.
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