Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 468

 

Standort:

Eichenstraße 12,  D 41747 Viersen 

GPS:

5115' 06,1" N   06o 23' 56,9" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1909

Tag der Eintragung als Denkmal

12. Dezember 2001

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Viersen

Die Häuser Eichenstraße 10, 12, u. 16 sind denkmalgeschützt

        

Denkmalbeschreibung:

Das Wohnhaus Eichenstraße 10 in Viersen wird 1909 nach einem Plan des Architekten Johann Timmermanns errichtet. Bauherr ist Heinrich Magon (den Bauantrag unterzeichnet in Vertretung der Bauherr der beiden Nachbarhäuser Eichenstraße 12 und 14 Peter Kox). Es ist Teil einer Zeile von vier etwa gleichartigen Häusern, die hier die nördliche Straßenwand der Eichenstraße bilden. Gegenüber befindet sich ebenfalls eine geschlossene Zeile von um 1900/10 errichteten Wohnhäusern.

Das Haus Eichenstraße 10 ist ein traufenständiges zweigeschossiges Wohnhaus, drei Fensterachsen breit, mit dem Hauseingang über Stufen eingenischt in der rechten Achse. Ein Zwerchhaus fasst die beiden linken Achsen im Dachbereich zusammen. Das zweiraumtiefe Haupthaus auf ca. 7,40 x 10,10 m Grundriss wird nach hinten von einem Hintergebäude ergänzt. Laut Bauplan ist in Erd- und Obergeschoss jeweils eine kleine Wohnung (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche) vorgesehen.

Die Fassade ist über Sockel mit gelben Backsteinen verklinkert und besitzt zahlreiche Zierelemente. Der als gepickte Quader verputzte Sockel reicht bis zur Sohlbank der Erdgeschossfenster. Diese werden von einer relativ einfachen geometrischen Putzrahmung umschlossen und korbbogig überfangen. Der in der rechten Achse befindliche Hauseingang ist in der Art eines Portals ausgebildet, mit seitlichen Pilastern auf sockelhohen Postamenten, korinthischen Kapitellen und einem mit Ranken verzierten Gebälkstein. Ein breiter Maßwerkfries aus sich durchdringenden Zirkelschlägen mit floralen Füllungen in den Zwickel- und Vierpassfeldern trennt die beiden Geschosse. Auf ihm sitzen die Fenster des Obergeschosses auf, die durch eine reichere Rahmung beletagemäßig ausgezeichnet sind. Kielbögen bekrönen hier die beiden linken Fenster, die Bogenfelder sind mit floralen Zierformen gefüllt. Das rechte Fenster, über dem Hauseingang gelegen, wird von Halbsäulen auf reich verzierten Postamenten gerahmt und von einem Vorhangbogen überdacht. Im Bogenfeld ist ein Pseudo-Wappenschild angebracht.

Auch das die Trauflinie durchbrechende Zwerchhaus mit seinem mittigen Rundbogenfenster ist in seinem dreieckigen Giebelfeld mit floralem Zierrat versehen. Eck- und Mittenbetonungen mit zugehörigen Akroter-Aufsätzen treten hinzu.

Das Hinterhaus ist backsteinsichtig.

Die Fenster besitzen die zeittypische T-Teilung; innen sind die alten Griffe erhalten.

Im Inneren des Wohnhauses ist der Grundriss unverändert erhalten. Hinter dem Eingang befindet sich der seitliche Flur, der noch den ursprünglichen Terrazzoboden mit Randstreifen und mittlerem kreisrunden Ziermotiv aufweist. Er führt zur Treppe und an ihr vorbei zum Hinterhaus, in dem ursprünglich die Küche angeordnet ist. Zwei Durchgänge, zur Treppe und zum Hinterhaus, sind durch geputzte Gurte mit seitlichen, ornamental stuckierten Konsolen angedeutet. Die Seitenwände sind halbhoch mit zweifach gemusterten, substanziell jedoch angegriffenen Lincrusta-Verkleidungen versehen. Nur noch fragmentarisch vorhanden ist die originale einläufige Holztreppe.

Links des Flures sind die beiden Zimmer (im Plan Wohn- und Schlafzimmer) angeordnet. Beide besitzen aufstuckierte Deckenrosetten und -kehlen. Alte Rahmenfüllungstüren und Gewände sind im ganzen Haus teilweise erhalten; im Obergeschoss besitzen die, abgesehen vom kürzeren Flur, im Prinzip ähnlich angeordneten Zimmer keinen Deckenstuck.

Die auf beiden Seiten gut erhaltene Wohnhausbebauung der innerstädtischen Seite der Eichenstraße wird augenscheinlich relativ einheitlich zwischen Jahrhundertwende und Erstem Weltkrieg bebaut. Auf der nördlichen Seite entstehen nach den erhaltenen Bauakten zunächst 1904 die Häuser Eichenstraße 14 und 16, danach 1908 die Häuser Eichenstraße 12 und 18 (abgerissen); das Gebäude Eichenstraße 10 ist demnach das letzte Haus dieser Zeile. Die Bauherrenschaft über die Häuser teilten sich Peter Kox (Eichenstraße 12 und 14 sowie Eichenstraße 10 in Vertretung) und der Bauunternehmer Heinrich Bremer (Eichenstraße 16 und 18). Für Eichenstraße 16 zeichnet Franz Kreutzer als Architekt, für die übrigen Johann Timmermanns, von dem z.B. auch die Häuser Ringstraße 1, 3 und 5 stammen.

Heinr. Magon ist im Viersener Adressbuch von 1911/12 als Eisenbahnbeamter verzeichnet. Peter Kox besitzt seit 1893 am Neumarkt 8 ein Installationsgeschäft "für Gas- und Wasserleitung, Kanäle, Closets, Badeeinrichtungen, Pumpen, Klingelanlagen, Blitzableiter etc.", mitsamt Werkstätte, Laden und Lager (zeitgenössige Anzeige).

Die Eichenstraße bildet hier ehemals eine kurze Stichstraße zwischen der nach Süden aus der Stadt herausführenden Gereonstraße und der parallel verlaufenden Eisenbahnlinie Gladbach-Krefeld (heute Freiheitsring). Es handelt sich seinerzeit sicher nicht um ein bevorzugtes Wohngebiet, sondern eher um anspruchslose Kleinwohnungen. Umso mehr überrascht auf den ersten Blick die sehr reichhaltige Dekoration der Fassade Eichenstraße 10, was jedoch ein zeit- und auch bauaufgabentypisches Phänomen darstellt. Bei anspruchsvolleren Gebäuden geht man um 1910 von dieser historistischen Manier bereits wieder ab, während die aus Mustervorlagen zusammengestellte Ornamentik hier noch als angemessen galt und selbstverständlich verwendet wird.

In seiner historischen Geschlossenheit ist dieser Teil der Eichenstraße ungewöhnlich und bedeutend für Viersen. Das Wohnhaus Eichenstraße 10 ist als im wesentlichen gut erhaltenes städtisches Mietwohnungshaus von 1909 und Teil des Ensembles gleichartiger Häuser an der Eichenstraße bedeutend für Viersen. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus den dargelegten wissenschaftlichen, hier architekturgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Es handelt sich daher gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz NRW um ein Baudenkmal.