Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 454

 

Standort:

Gereonsplatz,  D 41748 Viersen

GPS:

5115' 09,9" N   06o 23' 36,9" O

Zuständigkeit:

Nachbarschaft

Baujahr:

1857

Tag der Eintragung als Denkmal

6. Juli 2004

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Pestkreuz in Viersen

Denkmalbeschreibung:

Geschichte
Der Pest, eine meist durch Rattenflöhe auf den Menschen übertragene akute Infektionskrankheit, stand die betroffene Bevölkerung meist machtlos gegenüber. Noch Anfang des 17. Jahrhunderts starben im Rheinland Tausende an dieser Seuche, allein in Viersen soll die Zahl der Toten innerhalb von 2 Jahren 2000 betragen haben. Da die medizinischen Kenntnisse unzureichend waren, sah man die Ursache der Pest in der angeblichen Verderbnis der Luft durch unheilvolle Sternenkonstellationen oder in Brunnenvergiftungen. Hilfe in ihrer Not suchten die Menschen im Glauben. Als besondere Pestheilige verehrt wurden der heilige Rochus, der selbst nach der Überlieferung von der Krankheit befallen wurde, aber durch ein Wunder wieder genas sowie der heilige Sebastian, der mit Pfeilen getötet wurde und deswegen fähig schien, die "Pestpfeile" der Ansteckung abzuwehren.
In Viersen verstarben alle Priester an der Pest, so dass Hilfe im Kloster in Sonsbeck erbeten wurde. Zwei der drei entsandten Priester erlagen ebenso der Seuche, der dritte erkrankte, überlebte aber wie die nunmehr zu Seelsorge abgeordneten Priester des Minoritenklosters aus Venlo. Zum Dank für die "Befreiung" von der furchtbaren Krankheit hielten im Jahr 1620, am Montag nach St. Remigius (1. Oktober) die drei Geistlichen mit der Gemeinde vor dem Haus auf dem Neumarkt (heute Gereonsplatz), in dem der letzte Pestkranke gestorben war, eine feierliche Prozession ab. Sie errichteten ein Kreuz und legten das Gelübde ab, diese Dankesprozession an diesem Tag alljährlich zu erneuern.

In der Franzosenzeit von 1798 bis 1815 wurde diese Prozession verboten und das Kreuz vorübergehend beseitigt. 1857 wurde das morschgewordene hölzerne Kreuz durch ein vom Kölner Dombaumeister Vincenz Statz entworfenes, neues steinernes neugotisches Kreuz, das 500 Taler kostete, ersetzt. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde es mit einem neuen bronzenen Korpus versehen. Seitdem das Haus, an dem das ursprünglich Kreuz stand, aus verkehrstechnischen Gründen niedergelegt wurde, steht es frei auf verbreitertem Bürgersteig.

Beschreibung
Das 6,50 m hohe Kreuz steht auf einem zweistufigen Sockel. Der untere Kreuzaufbau schließt mit einem schrägen Gesims ab, das auf der Schauseite eine kleinere Konsole trägt. Der Mittelbau ist auf jeder Seite in Form eines krabbenbesetzten Wimpergs mit Dreipassbogen gestaltet. Ein Kranz von Kreuzblumen leitet zum bekrönenden Kreuz mit dem bronzenen Christuskorpus über. Die Kreuzbalken sind polygonal ausgebildet.

Folgender Bibelvers findet sich als Inschrift auf der Kreuzvorderseite:

Um unserer Sünden willen ist er verwundet worden. Jesajas 53,5.

Der Korpus zeigt die seit dem Mittelalter typische Darstellung des leidenden Christus. Am Pestkreuz werden die Wunden der Geißelung zum Symbol für die Pestbeulen der Erkrankten. Seine Darstellung wird zum Reflex der seelischen Not der Menschen zu dieser Zeit.

Vincenz Statz, 1819-1898, Mitglied der Kölner Dombauhütte, war ein bedeutender Architekt des Rheinlands im 19. Jahrhundert. Als Neugotiker hat er sich einen besonderen Namen im Kirchenbau, vornehmlich in der Diözese Köln, erworben. Im Stadtgebiet Viersen wurde nach einer Planung des "für Kirchenbauten sehr empfohlenen Baumeisters Vincenz Statz aus Köln" am 22.03.1855 der Grundstein zum Erweiterungsbau der Kirche St. Clemens in Süchteln gelegt. Von 1855 bis 1858 wird nach seinem Entwurf zunächst als Kapelle die spätere Pfarrkirche St. Maria Hilfe der Christen in Süchteln-Dornbusch errichtet. Von 1864 bis 1866 wurde das Langhaus der Viersener Pfarrkirche St. Remigius nach seinen Plänen instandgesetzt.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere volkskundlichen, heimat- und religionsgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Pestkreuzes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.