Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 442 |
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Standort: Bismarkstraße 5, D 41749 Viersen GPS: 51o 15' 46,0" N 06o 23' 05,7" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1925 Tag der Eintragung als Denkmal 6. Mai 2003 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Viersen
Denkmalbeschreibung: Das
Doppelwohnhaus Bismarckstraße 5/7 wurde 1925 nach einem Entwurf von
Josef Gormanns jun. errichtet. Bauherr war die Firma M. Arnold Hüpkes,
das Baugrundstück gehörte 1925 laut Lageplan Heinz Hüpkes, der nach
Aussage der heutigen Eigentümer von Bismarckstraße 7 das Haus aber
nicht selber bezog. Die rechte Haushälfte Bismarckstraße 5 ist bekannt
als Wohnhaus des langjährigen Viersener Stadtbaurates Max Lawaczeck. Unmittelbar
nach Errichtung erhielt die Doppelhaushälfte nach dem Entwurf von Josef
Gormanns rückwärtig einen Anbau (Esszimmer/Wintergarten). 1934 wurde
nach den Plänen von F.W. Söndgerath eine Einfriedungsmauer zur Straße
hin errichtet. Beide Hausteile besitzen ferner seitlich jüngere
Garagenanbauten. Der
zweigeschossige, auf querrechteckigem Grundriss breit gelagerte Baukörper
mit Walmdach erstreckt sich gemäß der seinerzeit vorgegebenen
Baufluchtlinie 5,00 m von der Straße abgerückt, hinter einem kleinen
Vorgarten. Ihm vorgelagert ist ein eingeschossiger Vorbau, der nach
vorne in vier und seitlich in je einem Rundbogen geöffnet ist und dem
Obergeschoss als Austritt dient. Er ist ebenso wie der hohe, bis zur
Sohlbank der Erdgeschossfenster reichende Sockel und das umlaufende
Sohlbankgesims farbig von der verputzten Wandfläche abgesetzt. Die
Dachflächen sind unten leicht abgeschleppt, nach vorne akzentuiert eine
breit gelagerte Dachgaube mit eingezogenem spitzen Dreieckgiebel die
Hausmitte. Die
beiden Fenster im Erdgeschoss rechts und links neben dem Vorbau sind
dreiteilig und annähernd quadratisch im Format, mit kleinen dreieckigen
Sturzbetonungen. Hier wie auch bei den übrigen, in der Regel
zweiteiligen Fenstern ist die Sprossenteilung in liegende Felder
zeittypisch und charakteristisch. Im Obergeschoss sind zwischen den je
zwei Fenstern der Haushälften mit Schlagläden in der Mitte zwei
schmale Einzelfenster angeordnet, die durch eine durchlaufende
Verdachung mit mittiger Dreieckspitze verbunden sind. Als
frei stehendes Haus ist das Gebäude - wie in den zwanziger Jahren
inzwischen die Regel - allseitig in der Art der Front durchgestaltet,
also vor allem mit Verputz und Anstrich sowie gleichartigen, weitgehend
regelmäßig angeordneten Fenstern auch auf der Rückseite. Unter
dem Vorbau, dessen Bögen auf fischgrätartig scharrierten, steinsichtig
belassenen Pfeilern ruhen, sind die Hauseingänge angeordnet, begleitet
jeweils von einem weiteren Fenster. An den Durchfensterungen der
originalen zweiflügeligen Türen sind ebenso wieder Dreieckmotive zu
finden wie am niedrigen Brüstungsgitter des Austritts im Obergeschoss. Die
beiden Wohnungsgrundrisse sind spiegelsymmetrisch zueinander entwickelt.
Man betritt zunächst eine Diele, von der aus zwei der drei Zimmer des
Erdgeschosses sowie über die Treppe das Obergeschoss mit jeweils drei
weiteren (Schlaf-) Zimmern erschlossen sind. Die beiden Räume an den
Schmalseiten, im Entwurf als Wohn- und Esszimmer vorgesehen, sind
untereinander durch einen breiten Durchgang verbunden. Die
rechte Haushälfte Bismarckstraße 5 erhielt 1926 einen rückwärtigen
Anbau an die Wohnräume, der als Esszimmer dienen sollte und in jüngerer
Zeit zu einem weiteren, wintergartenähnlichen Wohnraum umfunktioniert
wurde; zu diesem Zweck wurde seine bis dahin geschlossene Gartenseite
durch Fenster und Tür mit angepasster liegender Sprossenteilung geöffnet.
Bis dahin bestand die einzige Belichtung dieses Raumes in einem
dreiseitig durchfensterten, erkerartigen Vorbau an der rechten
Hausseite. Vom anschließenden Wohnraum ist dieser Bauteil durch eine
breite Flügeltür mit integrierter Wandverkleidung bzw. -schränken
getrennt. Die
Treppen in beiden Haushälften, in der rechten Haushälfte mit etwas
aufwändigerem, eckigem Anlaufpfosten und Geländerstäben im
Erdgeschoss, ansonsten durchweg mit schlanken gedrechselten Geländerpfosten,
sind einläufig parallel zur Firstrichtung platziert, mit in den Raum
gedrehten An- und Ausläufen. Im Erdgeschoss führt unter der Treppe ein
stichbogenüberfangener Durchgang in die Küche. Alte
Fenster, vereinzelt noch mit innenliegenden Klappläden, und Rahmenfüllungstüren
sind erhalten. Die
Firma Martin Arnold Hüpkes, die als Bauherr des Hauses fungierte, wurde
1860 als Holz-, Kohle- und Baustoffhandel in Viersen gegründet. 1899
wurde eine Ziegelei, 1910 ein Plattengeschäft angegliedert. 1960, zu
ihrem 100jährigen Jubiläum, amtierte Heinz Hüpkes in vierter
Generation als Firmenchef. Hüpkes, geboren am 1. September 1900, ist
ortsgeschichtlich bekannt, da er im „Dritten Reich“ verschiedene
Funktionen inne hatte (NSKK-Standartenführer,
Leiter der Ortsgruppe Viersen-Mitte der NSDAP). In den 1950er
Jahren war er Ratsmitglied (SPD). Für Heinz Hüpkes soll das Gebäude
Bismarckstraße 5/7 errichtet worden sein, nach Auskunft heutiger
Besitzer hat er es aber selbst nie bezogen. Stadtgeschichtlich
bekanntester Bewohner des Hauses Bismarckstraße 5 war der langjährige
Stadtbaurat Max Lawaczeck, der von 1932 bis zu seiner Pensionierung 1958
in der Viersener Bauverwaltung tätig war und dabei insbesondere im
Wiederaufbau nach 1945 eine prägende Rolle für die Stadt-, Verkehrs-
und Neubauplanung Viersens spielte. Außerdem galten u.a. die Kleingärten
im Rahser, das Stadion am Hohen Busch, der Umbau der Festhalle und der
Rathausneubau von 1951 schon den Zeitgenossen als bedeutende
Schwerpunkte von Lawaczecks Arbeit. Bemerkenswert war auch sein
Engagement im sozialen Wohnungsbau, den er als führendes Mitglied in
mehreren Genossenschaften und Bauvereinen förderte. Architekturgeschichtlich
handelt es sich um ein qualitätvolles Wohnhaus gehobenen Stils in für
die Bauzeit Mitte der 1920er Jahre typischer Formensprache. Die
Grundform mit Walmdach und dem rundbogigen „Portalbau“ als Würdezeichen
ist dabei durchaus traditionalistisch, ist aber mit modernen Elementen
wie den horizontalbetonenden, das Erdgeschoss optisch aufhöhenden
Sohlbankgesimsen oder den immer wiederkehrenden Dreiecks- bzw.
Rautenmotiven angereichert. Auch die breite Lagerung des Baukörpers,
die fensterbandartige gleichmäßige Reihung der Fenster und Schlagläden
im Obergeschoss und die liegende Sprossenteilung sind typische
Gestaltungselemente. Die jeweils Sechszimmer-Wohnungen im Inneren sind
nicht überdurchschnittlich groß und traditionell aufgeteilt, mit durch
Durchgang verbundenen Wohnräumen im Erdgeschoss, wobei in der Haushälfte
Bismarckstraße 5 durch den rückwärtigen Ausbau separate „Herren-“
und „Wohnzimmer“ unterschieden werden konnten. Die
heutige Bismarckstraße bestand als Weg schon Ende des 19. Jahrhunderts,
zur Wohnstraße ausgebaut wurde sie aber erst in den 1920er Jahren. Sie
verlängerte damit die bereits existierende Florastraße zwischen Süchtelner
und Rahserstraße und trug zunächst auch ihren Namen, bevor sie 1933
umbenannt wurde. Der ersten Planungs- und Bauphase, die von 1924 bis
1927 reichte, gehören die Häuser auf der rechten Seite (ungerade
Hausnummern) bis Bismarckstraße 15 an, insgesamt neun Wohnhäuser,
darunter drei Doppelhäuser. Bauherren waren nach derzeitigem
Kenntnisstand überwiegend Unternehmer, was auch in dem bis heute repräsentativen
Baubestand zum Ausdruck kam. Die städtebauliche Anlage dieses ursprünglichen
Abschnitts mit frei stehenden zweigeschossigen Wohnhäusern sowie annähernd
einheitlicher Flucht- und Einfriedungslinie trägt zu diesem Charakter
bei. Das Haus ist außen wie innen außergewöhnlich gut erhalten und
damit von hohem Zeugniswert sowohl für die gehobene Wohnhausarchitektur
der 1920er Jahre als auch innerhalb des wertvollen städtebaulichen
Zusammenhangs der Bismarckstraße. Als
qualitätvoll gestaltetes, weitgehend unverändertes Wohnhaus der 1920er
Jahre und Bestandteil eines wertvollen städtebaulichen Zusammenhangs
ist das Wohnhaus Bismarckstraße 5, rechte Hälfte des Doppelhauses
Bismarckstraße 5/7, bedeutend für Viersen. Aus
den beschriebenen Gründen besteht an seiner Erhaltung und Nutzung aus
wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen sowie aus städtebaulichen
Gründen ein öffentliches Interesse. Hinzu können wegen der Person des
zeitweiligen Bewohners der Doppelhaushälfte Bismarckstraße 5, des
langjährigen Stadtbaurates Max Lawaczeck, ortsgeschichtliche Gründe
treten. Es handelt sich daher gemäß § 2 (1) um ein Baudenkmal. Als
auch zeitlich zum Ursprungsbestand zugehöriger Bauteil ist der rückwärtige
Anbau an der Doppelhaushälfte Bismarckstraße 5 Bestandteil des
Denkmals, ebenso die vordere Einfriedung wegen ihrer städtebaulichen
Wirkung für das Gesamtbild der Straße. Ohne Denkmalwert ist hingegen
die seitliche Garage.
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