Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 398 |
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Standort: Heimerstraße 35, D 41748 Viersen - Helenabrunn GPS: 51o 13' 45,3" N 06o 25' 20,1" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1905 Tag der Eintragung als Denkmal 4. Oktober 2000 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Helenabrunn Denkmalbeschreibung: Das Wohnhaus Heimerstraße 35 wurde 1905 für Anton Genenger nach Plänen von Johann Peerlings am Fuße von Helenabrunn, an der Straße nach Heimer errichtet. In den Bauantragsunterlagen ist im hinteren Bereich des Grundstücks ein Nebengebäude als "Branntwein-Lagerei" projektiert und im Haus selbst zusätzlich ein "Contor" vorgesehen, so dass von einer diesbezüglichen gewerblichen Mitnutzung ausgegangen werden kann. Das Haus liegt etwas von der Straße zurück, hinter einer alten Einfriedungsmauer mit Pylonenpfeilern und Ziergitter und einem Vorgarten. Es handelt sich um ein zweigeschossiges traufständiges Gebäude mit teilweise abgewalmten Satteldach. Das Backsteinsichtmauerwerk ist durch Zweifarbigkeit der Steine, dunkle Backsteine der Wandflächen und hellere Steine von Lisenen und Gesimsen, sowie durch Blendgliederungen geschmückt. In ganz typischer Weise setzt sich der Hauptbaukörper aus einem Wohnraumteil auf annähernd quadratischer Grundfläche und einen rückwärtig an zwei Seiten vor die Flucht gezogenen Wirtschaftsflügel zusammen; in ihrem Winkel befindet sich auf der rechten Seite der Hauseingang. An der Straßenfront teilen Ecklisenen und Gesims die zwei Geschosse mit ihren drei Fensterachsen in fünf Felder auf; die rechte Achse ist durch ihre breiteren Fenster hervorgehoben und wird im Dachbereich von einem spitzgiebeligen Zwerchhaus mit gestufter Spitzbogenblende überfangen. Die Stürze der stichbogigen hochrechteckigen Fenster sind ebenfalls mit hellroten Steinen abgesetzt. Die Seitenfassaden zeigen ebenfalls die hellrote Lisenen-, Gesims- und Fenstersturzgliederung. Die linke Außenwand, an der vorbei man zu den rückwärtigen Anbauten gelangt, besitzt nur im krüppelgewalmten Giebel ein Fenster, ansonsten beleben Blendfenster die Wandfläche. Ein gestufter Fries aus fünf gestelzten Rundbögen, der mittlere als breiter Überfangbogen des Fensters angelegt, ist dem Giebel aufgelegt. Entsprechend der Asymmetrie der Vorderfront überfängt der Giebel nur zwei der drei Fensterachsen. An der rechten Seitenfassade mit dem Hauseingang findet sich eine ähnliche Gliederung, jedoch mit kleinen, aber wirkungsvollen Abweichungen: so ist der Giebel als Spitzgiebel ausgeführt und sein Stufenfries ist spitz- und nicht rundbogig ausgebildet. Die Fenster sind unpassend modernisiert, die alte Haustür ist hingegen noch erhalten. Im Innern betritt man zunächst einen kurzen, in die Hausmitte führenden Flur, von dem aus die Wohnräume sowie die rückwärtig zentral liegende Treppe und die Wirtschaftsräume (Küche/Waschküche) erschlossen wurden. Ornamentierte Bodenfliesen, Zimmertüren (Rahmenfüllungstüren mit zugehörigem Gewände), die Holztreppe (gerade zweiläufig mit Wendepodest; gedrechselte Geländerstäbe und großer Anfangspfosten) und der feine Deckenstuck (rechteckige Felder mit Eckschmuck und Rosette; Bändelwerk und Blütenmotive in den Kehlen) vermitteln den ursprünglichen Raumeindruck. Deckenstuck findet sich auch in den Zimmern beider Wohngeschosse, deren Grundrissanordnung ebenfalls unverändert ist (darunter im Erdgeschoss nach vorn zur Strasse zwei Wohnräume - "Salon" und "Wohnzimmer" -, durch eine Schiebetür getrennt). Das Wohnhaus Heimerstraße 35 ist aufgrund seiner weitgehend original erhaltenen Substanz und Ausstattung ein bemerkenswert anschauliches Zeugnis von Architektur und Wohnkultur der Jahrhundertwende. Seine mit einfachen Mitteln gut gestalteten Ansichtsseiten bilden einschließlich der Einfriedung einen positiven Blickpunkt am Rand bzw. Beginn der Ortslage Helenabrunn, deren bau- und ortsgeschichtliche Qualität die Ausweisung eines Denkmalbereichs rechtfertigen würde. Das Gebäude [mit straßenseitiger Einfriedigung] ist daher bedeutend für Viersen. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Es ist daher gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NW ein Baudenkmal.
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