Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 381

 

Standort:

Bahnhofstraße 28,  D 41747 Viersen

GPS:

5115' 21,2" N   06o 23' 37,5" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1893

Tag der Eintragung als Denkmal

23. Februar 2000

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Viersen

        

Denkmalbeschreibung:

Das zweigeschossige Wohnhaus mit Mansarddach wurde gleichzeitig und in gestalterischer Einheit mit dem Nachbarhaus Bahnhofstraße 26 im Jahr 1893 errichtet.

Die Backsteinputzfassade mit historistischem Dekor erfährt durch den stark strukturierten Bänderputz des Erdgeschosses sowie durch Sockel-, Geschoss- und Sohlbankgesimse eine horizontale Gliederung. Von den drei Fensterachsen wird die linke durch den tief im Haus liegenden Eingang mit Treppe, die mittlere Achse durch eine kannelierte Fenstereinfassung im 1. Obergeschoss akzentuiert.

Die Öffnungen des Erdgeschosses werden von stilisierten Tierköpfen bekrönt, im 1. Obergeschoss bilden die Backsteinfassade und die ausgemauerten Fensterbrüstungen einen lebhaften Kontrast zu den hellen Fenstereinfassungen und -ver­dachungen. Im Dachgeschoss befinden sich zwei zwischen den Achsen gelegenen Dachgauben mit bogenförmigen Verdachungen. Die Fenster und die Eingangstür wurden nach dem Krieg erneuert, die Türen im Hausinnern sind noch als Originale vorhanden.

Im Innern des Gebäudes sind in einigen Räumen des Erd- und Obergeschosses die Stuckdecken mit floralem und geometrischem Dekor erhalten. Das Treppenhaus und der Flur sind in nahezu unverändertem Zustand: eine originale Holztreppe mit gedrechseltem Geländer und verziertem Anfangspfosten, farbige Bodenfliesen, Stuckaturen in der Laibung des Eingangsbogen. Weiterhin sind noch alte gusseiserne Heizkörperverkleidungen und Lampen vorhanden.

Das Gebäude Bahnhofstraße 28 ist zusammen mit dem Haus Bahhofstraße 26 Bestandteil eines die Bahnhofstraße prägenden Ensembles. Der Stadtbauplan von 1860 war die Grundlage für die Entwicklung der Viersener Innenstadt. Dieser noch erhaltene, zusammenhängende Teil der alten Bauflucht ist Ergebnis der Städteplanung des 19. Jahrhunderts und daher Zeugnis der Stadtentwicklungsgeschichte.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturhistorischen und städtebaulichen Gründen liegen die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.