Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 380 |
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Standort: Bahnhofstraße 34a, D 41747 Viersen GPS: 51o 15' 21,7" N 06o 23' 40,5" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1914 Tag der Eintragung als Denkmal 23. Februar 2000 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Viersen
Denkmalbeschreibung: Das dreigeschossige Gebäude mit Satteldach entstand, genau wie das Nachbarhaus 34b, im Jahr 1914 auf den noch unbebauten Grundstücken zwischen den kurz vor der Jahrhundertwende errichteten Wohnhäusern entlang der ehemaligen Casinostraße. Die originale Putzfassade mit drei Fensterachsen wird in der Waagerechten nur zurückhaltend von Stuckdekoration gegliedert, dominanter ist die vertikale Gliederung durch den in der Mittelachse über dem Erdeschoß auskragenden Erker mit Rundbogenfenstern sowie den geschwungenen Ziergiebel, der nahezu die gesamte Straßenseite des Hauses überspannt. Der Eingang in der rechten Achse wird gestalterisch nicht betont, die Tür mit einem kleinen Rundbogenfenster wurde nach dem Vorbild der originalen Tür erneuert, wobei schmückende Teile (vorgeblendete Pfosten mit Kapitellen, Beschläge) von der ersten Tür übernommen wurden. Unter dem Erkerfenster im 1. Obergeschoss und allen Fenstern des 2. Obergeschosses sind Stuckkassetten mit Girlandenmotiven angebracht, die die gliedernde Funktion eines Stockwerkgesimses übernehmen, wie es zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss der Fall ist. Die Fenster sind durchgehend erneuert. Das Innere des Hauses ist bis auf das Treppenhaus modernisiert. Neben der originalen Holztreppe mit verziertem Anfangspfosten sind noch die ursprünglichen schwarzen und weißen Bodenfliesen, ein Garderobenschrank und zwei gusseiserne Heizkörper, mit pflanzlichen Motiven des Jugendstils verziert, erhalten, außerdem die Windfangtür und eine Deckenlampe. Das Gebäude mit seiner zurückhaltenden eleganten Fassadengestaltung bildet mit den benachbarten Gebäuden ein die Bahnhofstraße prägendes Ensemble. Der Stadtbauplan von 1860 war die Grundlage für die Entwicklung der Viersener Innenstadt. Die zusammenhängende Häuserzeile stellt ein noch erhaltenes Ergebnis dieser langfristig konzipierten Planung dar und ist somit Zeugnis der Stadtentwicklungsgeschichte. Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen liegen die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gem. § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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