Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 38 |
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Standort: Propsteistraße 8 / Ostring 24 - 26, D 41749 Viersen - Süchteln GPS: 51o 17' 09,9" N 06o 22' 16,1" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1797 / 1771 Tag der Eintragung als Denkmal 16. April 1985 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Propstei Zehntscheune in Süchteln Denkmalbeschreibung: Im Ortskern Süchtelns, unmittelbar hinter der Pfarrkirche und noch innerhalb des alten Stadtmauerverlaufs und diesen mit einer hohen Backsteinmauer nachvollziehend, liegt die dreiflügelige Anlage aus ehemaliger Propstei, Zehntscheune, Remise sowie ihrer Parkanlage. Hinter deren nördlichen Umfassungsmauer lag das abgerissene Pfarrhaus, zu dem man durch ein kleines Tor Zugang hatte. Über diesem war früher ein Wappenstein in einer Nische angebracht. Diese reliefierte Wappenplatte befindet sich heute über der Innenseite des Eingangstores. Auf ihr sind Rocaille und als Wappen ein Baum zwischen drei Kugeln eingemeißelt. Auf dem ehemaligen zugehörigen Hof lebten als
Pächter die Schultheißen von Süchteln. Sie waren zugleich die
Verwalter des gesamten Besitztums der Abtei St. Pantaleon in Süchteln
und wurden von dem Kölner Stift ernannt. Der früheste (1240) bekannte
Schultheiß war ein Gerhard Pilatus. Propstei Die Fenster des Mittelgeschosses sind
hoch-rechteckig und nehmen mit krönendem Rundbogenprofil als
angedeutete Fensterverdachung zwar das Thema der Rundbogenfenster des
Erdgeschosses auf, leiten aber auch hin zu den nahezu quadratischen
Fenstern des dritten Geschosses. Diese besitzen in Anlehnung der stark
ausgebildeten Schmuckschlusssteine der Erdgeschossfenster flacher
gestaltete Schlusssteine. Das Gebäude ist nur teilunterkellert (nördliche Hälfte, auch nur unter dem nördlichen Anbau). Alte Gewölbe wurden auf dem Gelände vor der Haustür (im Bereich des vergitterten Fensters) gefunden. Auf alten Katasterplänen ist eine Bebauung entlang der west-südlichen Grundstücksmauer eingezeichnet. Womöglich standen hier die früheren Wirtschaftsgebäude und die heutige Villa wurde teilweise über dem ehemaligen Schultheißenhof erbaut. Doch nur Grabungen könnten hier über die ursprüngliche Bebauung dieses ältesten Besiedlungskerns Süchteln Aufschluss geben. Im Inneren ist die ursprüngliche Einteilung
gut ablesbar. Der heutigen Nutzung entsprechend, sind die einzelnen
Stockwerke im Flurbereich vom Treppenhaus abgetrennt worden. Auf der Hofseite liegt Kieselbelag, teils als Wege auf die gegenüberliegenden Eingänge der Zehntscheune ausgerichtet und auch auf der Eingangsseite. Dort stehen zwei (heute in Beton erneuerte) Pfosten, die die Jahreszahl 1802 und Initialen eingraviert hatten. Ihre ehemalige Funktion ist nicht klar erkennbar. Auch der große straßenseitige Platz vor der Propstei war früher großflächig mit Kieselsteinbelag bedeckt. Von dort öffnen sich die zwei
Einfriedungsmauern, hier ebenfalls in Bänderputz, eine im Zuge der Südwand,
die andere in dem der Westwand, durch drei hofgerichtete Rundtore und
ein rundbogiges Eingangstor, deren schöne Holztüren zum Teil unter
Benutzung der alten Beschläge nachgearbeitet sind. Das Tor als
Garageneinfahrt, ursprünglich ein Pendant zu der kleineren Tür, wurde
erst in den 50er Jahren vergrößert. Die alten Schwellsteine sind noch
erhalten. Zehntscheune Auch im Inneren ist die Einteilung der heutigen Nutzung als Wohnungen und Werkstatt (bereits seit 1949, dann später Umbau seit 1981) entsprechend verändert. In geringen Teilen sind die Eichenstützen noch erhalten. Der davor liegende Hof ist mit Basaltsteinen,
Ziegeln sowie Kieseln gepflastert. Der gesamte Gebäudekomplex mit Propstei, Zehntscheune und Remise einschließlich der Parkanlage und der Einfriedungsmauer tradiert die Ortsgeschichte Süchtelns, indem sie die stadtprägende Situation von kirchlicher und weltlicher Verwaltung (Herrschaftsverhältnisse) widerspiegelt. Die historischen Zusammenhänge haben hier zum einen städtebaulich auf den Stadtgrundriss und zum anderen auf die Funktionsgebäude (nämlich Schultheißenhof: Verwaltung, Repräsentation und Zehntscheune: wirtschaftliche-herrschaftliche konkrete Rechtssituation der Zehntpflichtigen) eingewirkt. So muss auch heute noch Aufgabe der schlichten Backsteinmauer sein, Umfassung eines solchen gewachsenen geschichtlichen Raumes zu bilden sowie die wichtige Funktion, den mittelalterlichen, auf dem Stadtplan noch völlig eindeutig ablesbaren Stadtkern, mit seinem Mauerzug abzugrenzen. Aus wissenschaftlichen, insbesondere kunst- und architekturhistorischen, städtebaulichen, orts- und rechts- sowie sozialgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Komplexes gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.
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