Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 375

 

Standort:

Bahnhofstraße 34b,  D 41747 Viersen

GPS:

5115' 21,7" N   06o 23' 40,5" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1913

Tag der Eintragung als Denkmal

23. Juni 1999

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Viersen

        

Denkmalbeschreibung:

Das dreigeschossige Gebäude mit Satteldach entsteht wie das Nachbargebäude Bahnhofstraße 34a im Jahr 1913 auf einem der beiden noch unbebauten Grundstücke zwischen den kurz vor der Jahrhundertwende errichteten Wohnhäusern entlang der ehemaligen Casinostraße (heute Bahnhofstraße).

Die straßenseitige originale Putzfassade ist sowohl vertikal als auch horizontal unterschiedlich geschossweise gegliedert und zeigt Stilmerkmale des Spätklassizismus sowie des Jugendstils auf.

Im Erdgeschoss ist rechtsseitig der Hauseingang zum Hochparterre zu finden, der gestalterisch beidseitig durch zwei kannelierte Pilaster mit ionischen Kapitellen gerahmt wird. Darüber befindet sich über einem profilierten Gesims ein aufrecht stehendes ovales Fenster, das von einem festonartigen vegetabilen Kranz umsäumt wird. Linksseitig wird die durch Quaderputz strukturierte Fassade durch zwei Fensterachsen und eine Tür zum Souterrain gegliedert. Die beiden Fenster werden durch zwei Ziergitter gesichert.

Das Hochparterre zeigt sich in Bänderputz und wird neben dem rechtsseitigen ovalen Oberlicht des Hauseingangs linksseitig durch ein dreiflügeliges Fenster mit senkrecht kleinteilig untergliederten Oberlichtern geprägt.

Das zweite Obergeschoss wiederum weist in der Achse des Fensters des Hochparterres einen dreiseitigen Erker auf, der im Dachgeschoss in einer Brüstung für einen Balkon endet. Rechtsseitig findet sich außerhalb der Eingangsachse ein zweiflügeliges Fenster mit Oberlicht wieder. Die Fassade wird zum Hochparterre durch durchgängige Gesimsbänder im Sockelbereich des Erkers und Brüstungsbereich der Fenster unterteilt. Der Erker wird oberhalb der Fenster durch zwei und als Abschluss der Brüstung durch ein Putzgesims gegliedert. Die Brüstung selber ist durch eingelegte Putzkassetten mit vegetabilen Schmuckformen dekoriert.

Das Dachgeschoss wird durch einen bis nahezu in Firsthöhe errichteten Ziergiebel dominiert, der im unteren Bereich einmal geschweift ist und im oberen Bereich einen dem Spätklassizismus zuzuordnenden Dreiecksgiebel aufweist. Der Übergang dieser beiden Giebelabschnitte wird optisch durch drei Fensterachsen im unteren Bereich sichtbar. Diese werden durch ein durchgängiges vegetabiles Schmuckgesims bekrönt. Im oberen Giebelbereich zeigt sich mittig ein rundes Schmuckfenster und links- und rechtsseitig im Traufenbereich des Dreieckgiebels ein Mäanderdekor.

Rückseitig präsentiert sich die Fassade als schlichte Putzfassade. Die rückwärtigen Fenster weisen die gleichen Unterteilungen wie die straßenseitigen auf.

Im Inneren präsentiert sich das Haus im Grundriss unverändert. Hervorzuheben ist die Trennung des Wohntraktes zum Küchentrakt durch ein Hochparterre- und Souterraingeschoss. Die ehemalige Küche ist großzügig zugeschnitten und durch eine durchgängige Wandplattierung mit weißen Fliesen und im Karomuster verlegten weißen und dunklen Bodenfliesen geprägt. Ins Souterrain führt eine weiße Marmortreppe. Das Treppengeländer ist der Formensprache des Art déco zuzuordnen. In die weiteren Geschosse führen Holztreppen mit einfachen gedrechselten Stabgeländern. Eine Vielzahl der Innentüren und eine Oberlichtverglasung zur Belichtung des Treppenhauses sind original erhalten.

Das Gebäude mit seiner zurückhaltenden, jedoch in der Formensprachen unentschiedenen Fassadengestaltung (Jugendstil/Spätklassizismus) ist im Zusammenhang mit dem Nachbargebäude Bahnhofstrasse 34a im Ensemble zu betrachten, das das Straßenbild prägt. Der Stadtbauplan von 1860 ist die Grundlage für die Entwicklung der Viersener Innenstadt. Die zusammenhängende Häuserzeile stellt ein noch erhaltenes Ergebnis dieser langfristig konzipierten Planung dar und ist somit ein Zeugnis der Stadtentwicklungsgeschichte

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes Bahnhofstrasse 34b gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.