Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 37

 

Standort:

Alter Markt 4, D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 05,8" N   06o 20' 05,2" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

Ende des 19. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal

10. April 1985

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohn- und Gerschäftshaus in Dülken

        

Denkmalbeschreibung:

Das am Alten Markt in Dülken im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts errichtete Zwei-Fenster-Haus ist dreigeschossig.

Im Jahre 1890 wurden die bisherigen Schaufensteranlagen des Wohn- und Geschäftshauses erneuert. Der Eingang wurde in die Mitte versetzt, wobei gusseiserne Säulen und T-Träger eingesetzt wurden. Gleichzeitig erhielt das Fachwerkgebäude eine Putzfassade.

Bei der 1892 vorgenommenen Umnutzung in eine Gaststätte wurde das Gebäude renoviert. Hierbei wurde der Eingang wieder seitlich versetzt, nämlich unterhalb der linken Fensterachse. Tür und Fenster des Erdgeschosses treten jetzt hinter die Stützkonstruktion der Gusssäulen zurück.

Im Inneren wurde die alte Holztreppe sowie die Fußböden erneuert. Der tiefe Keller hat Kappendecken. Im 1. Obergeschoss sind noch ein Kehlfries sowie eine Stuckrosette erhalten.

Die Putzfassade mit historisierenden Schmuckformen blieb erhalten. Die Symmetrie der vier schmal-hohen Fenster wird vertikal durch die Einrahmung mit Bossenquaderung an beiden Seiten der Front (noch mindestens bis 1964 bis zum Kellersockel!) in den beiden Obergeschossen betont. Die Putzfelder zwischen den Fenstern sind geometrisch gegliedert. Die Fenster im Dachgeschoss besitzen Abschlusssteine. Der Putzschmuck der Fensterverdachung der Obergeschossfenster geht direkt über in die der Flächen unterhalb der darüberliegenden Fenster mit Stab- und Tellermotiven.

Das Traufhaus, das in seiner Bauflucht schräg zur Straße nach hinten und dann abknickend (späterer Anbau) verläuft, musste sich offenbar älteren Bausübstanzen anpassen. Seine alte Innentreppe lag in der Mitte des schmalen Gebäudes.

Die originale Putzfassade von 1890 in ihren historisierenden Schmuckformen mit Stuckgliederung, Fensterteilungen und Ausgestaltung des Erdgeschosses tragen wesentlich zur Unverwechselbarkeit des Straßenraumes bei, insbesondere da beide Nachbargebäude stark in ihrer Fassade verändert worden sind.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, platzprägenden, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß §2 (1) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.