Denkmale in der Stadt Viersen |
||
Lfd. - Nr. 356 |
||
Standort: Mosterzstraße 101 - 101c, D 41749 Viersen - Sittard GPS: 51o 16' 48,5" N 06o 23' 05,4" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1828 / 1891 Tag der Eintragung als Denkmal 1. Februar 1995 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
|
|
Ronneshof in Sittard
Denkmalbeschreibung: Der Ronneshof in Süchteln-Sittard ist ein
Kurmutgut der Abtei St. Pantaleon. Beschreibung Im Hausinneren präsentiert sich der doppelseitige Kamin. Dieser ist ein prägender Bestandteil für das Niederrheinische Hallenhaus. Hinter dem ursprünglichen Wohnteil ist der frühere Stalltrakt ablesbar. Die Stallzone erfährt, wie auch der Wohnteil, die konstruktive Dreigliederung in ein breites Mittelschiff, die ehemalige Futterdiele, und zwei schmale Seitenschiffe. Diese Räumlichkeiten werden schon frühzeitig als Wohn- und Abstellräume genutzt. Die Raumdecken in der jetzigen Wohndiele (früher ein Raumteil der Futterdiele) und in dem früheren Küchenraum des ursprünglichen Wohnteiles sind als Kölner Decke ausgeführt. Im Obergeschoss sind Fachwerkwände mit Lehm- und Ziegelgefachen zu finden. Hinter dem Wohnstallhaus präsentiert sich der Innenhof. Dieser ist eingegrenzt von Wirtschaftsgebäuden. Ein Großteil der Wirtschaftsgebäude ist um die Jahrhundertwende errichtet, so die vom Wohnstallhaus gegenüberliegende Scheune mit Tordurchfahrt und Stalltrakt (gebaut um 1891). Die vom Wohnhaus gesehen rechtsbefindliche Scheune ist vermutlich das älteste bestehende Wirtschaftsgebäude auf dieser Hofanlage. Es zeigt zur Hofseite teilweise eine Fachwerkkonstruktion sowie einen Gewölbekellerraum auf. Neben dem Alterswert und dem typischen Beispiel eines niederrheinischen Hallenhauses ländlicher Prägung ist das Wohnstallhaus mit seinen landwirtschaftlichen Nebengebäuden siedlungsgeschichtlich bedeutsam. Das Wohnhaus zeigt die fortschreitende bautechnische Entwicklung der niederrheinischen Bauernhausarchitektur auf. Typisch für diese Entwicklung eines bäuerlichen Anwesens im Viersener Raum ist die eindeutige Ablesbarkeit der Erweiterung der Hofanlage vom solitär errichteten Wohnstall-haus zur geschlossenen Vierkanthofanlage.
|