Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 338

 

Standort:

Poststraße 1b,  D 41747 Viersen

GPS:

5115' 18,5" N   06o 23' 42,0" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1903

Tag der Eintragung als Denkmal

5. Mai 1994

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Viersen

Denkmalbeschreibung:

Das zweigeschossige Wohnhaus mit ausgebautem Satteldach ist Bestandteil einer Häuserreihe, die um 1900 an der Poststraße entsteht.

Die Backsteinputzfassade mit historischem Dekor ist in 3 Achsen gegliedert, wobei die mittig gelegene Achse gegenüber der Gebäudegrenze um ca. 2 m nach innen versetzt angeordnet ist. Diese wiederum erfährt eine Betonung im Obergeschoss. Über zwei erdgeschossigen Fenstern kragt im Obergeschoss ein Balkon aus, der auf zwei mit Eichenlaub verzierten Konsolen gelagert ist. Die Balkonbrüstung ist mit einem figuriertem Ornament geschmückt, einem symbolisierten Engel, der von verschiedenartigen Blatt- und Blütenornamenten gerahmt ist. Ihren Abschluss findet die nach innen versetzt angeordnete mittige Achse in einem Schmuckelement mit aufgesetztem schlicht gehaltenen Dreiecksgiebel. Das Schmuckelement, versehen mit einem Rundbogen, zeigt ein Wappenornament mit drei eingefassten Lilien sowie zwei nebenliegenden Drachen und ein über dem Wappen befindliches sonnenähnliches Stuckornament, ein lachendes Mädchen- oder Jungengesicht umgeben von Sonnenstrahlen, sowie aus zwei Füllhörnern sprießende Blumen.
Die ein- bis dreiflügligen Fenster der einzelnen Geschosse, teilweise mit einem Flachbogen ausgeführt, werden von einer verschiedenartigen konstruierten, geometrischen Bänderornamentik umgrenzt, die weitestgehend ihre Bekrönung in einem flachen vorgeblendeten Sturz findet. Hervorzuheben sind die zweiflügligen Fenster mit Oberlicht. Das Oberlicht nimmt hier eine Sprossenteilung auf, wobei der Glaseinsatz einen grünen Farbton aufweist.

Das Hausinnere zeigt sich in seiner qualitätvollen Ursprünglichkeit. Die einflüglige Hauseingangstür mit Türfenster und vorgesetztem Metallgitter weist eine Blüten- und Bänderschnitzerei auf.
Vom Hauseingang kommend betritt man die großzügig geschnittene Diele mit den original erhaltenen Bodenfliesen, in einer farblich abgesetzten Blüten- und Symmetrieornamentik sowie die Geschosstreppe.

Die Treppenform ist gerade, zweiläufig mit gegenläufigem Richtungswechsel. Der Treppenanfangspfosten ist mit einer geometrischen und stilisierten Blumenornamentik verziert. Bemerkenswert ist die unterschiedliche Ausführung des Treppengeländers. Im Erdgeschoss bzw. Hochparterre ist das Treppengeländer einerseits schlicht aber im Detail aufwendig verarbeitet, wie die gewählte Anordnung der Geländerstäbe im Verbund und die verschiedenartige Profilierung zeigt. Im 1. Obergeschoss vollzieht sich der Wechsel, hier sind wesentlich vereinfacht gedrechselte Holzstäbe nebeneinander angeordnet.
Die erdgeschossigen Stuckdecken im Wohnbereich sind kunstvoll in einer verschiedenartigen, aufeinander abgestimmten vegetabilen und geometrischen Ornamentik gearbeitet. Die Innentüren weisen Holzkassetten auf, wobei hier die selten noch zu findenden Türgriffe mit Klinkhebelschloss erhalten sind.

Bauherr des Hauses Poststraße 1 b ist Johann Heinrich Lüps, geboren am 26.05.1858 als Sohn von Henrietta van Druynen und Mathias Johann Lüps. Sein Vater, Math. Joh. Lüps (1820-1891) ist zum damaligen Zeitpunk Erster Beigeordneter der Stadt Viersen und leitet als Assessor, die um 1844 mit seinem Teilhaber Bovenschen gegründete Samt- und Seidenweberei Lüps & Bovenschen. Er gehört zu den Mitbegründern der Viersener Aktiengesellschaft und genießt hohes gesellschaftliches Ansehen.
Johann Heinrich Lüps bleibt wie seine Brüder zeitlebens Rentier und lebt von den Kapitaleinnahmen seines Besitzes. Am 06.08.1903 verstirbt Johann Heinrich Lüps ohne geheiratet oder Kinder hinterlassen zu haben im Alter von 45 Jahren.

Das im Jahre 1903 erbaute Wohnhaus Poststraße 1b ist im Zusammenhang mit den benachbarten Gebäuden im Ensemble, das hier das Straßenbild prägt, zu betrachten.
Darüber hinaus gehört es zu den Wohnhäusern, die schon durch ihre Architektur auf einen wohlhabenden Bauherren schließen lassen. Das zeigt sich einmal in der gewählten Grundrissform und zum anderen in der entsprechenden Fassadenausführung sowie in der Gestaltung der Innenräume, unter dem Einfluss des Jugendstils. Hervorzuheben ist die Durchgängigkeit verschiedener Gestaltungsmotive, wie hier das Blütenmotiv, das sich in der Hauseingangstür in den Bodenfliesen der Diele und Küche sowie in der Ausführung der Stuckdecken wiederfindet.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.