Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 332

 

Standort:

Propsteistraße 19,  D 41749 Viersen - Süchteln

GPS:

5117' 10,3" N   06o 22' 13,8" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

18. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

20. Dezember 1993

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Süchteln

Denkmalbeschreibung:

Das zweigeschossige Giebelhaus mit seitlicher Toreinfahrt ist ein Backsteinbau des 18. Jahrhunderts/frühes 19. Jahrhundert.
Die zur Propsteistraße gerichtete Fassade weist eine Putz-Stuckarchitektur auf. Diese, gegenüber den übrigen Fassadenflächen geänderte Gestaltung, ist vermutlich um 1900 ausgeführt, unter dem Einfluss des Historismus.
Der Hauseingang wird von zwei Pilaster gerahmt, deren Kapitelle mit Blüten- und Blattornamenten geschmückt sind. Die zweiflügelige Eingangstür mit Oberlicht weist eine verschieden-artige geometrische Holzornamentik auf sowie Türfenster mit vorgesetzten Metallgittern, die in floralen und geometrischen Zierformen gehalten sind. Über dem Eingang ist ein flacher vorgeblendeter Sturz mit einem vegetabilen Stuckdekor zu finden. Die Fenster der einzelnen Geschosse werden straßensichtig von geometrischen Bändern gerahmt und sind mit verschiedenen Stuckornamenten geschmückt, wie verzierte Schlusssteine, Schulterbögen, Wappen- und Blütenornamente sowie Blatt- und Bänderwerk. Im Giebelbereich sind neben den Fensterverzierungen zwei fächerartige Stuckdekore und eine Rosette, eine stilisierte Abstraktion einer Blütenform, zu finden.
Die zum innenliegenden Hof gerichtete backsteinsichtige Fassade weist Ankersplinte auf mit den Buchstabenkombinationen AM JH.
Auf dem rückwärtigen Hofgelände des zweigeschossigen Giebelhauses an der Propsteistraße ist das frühere Wirtschaftsgebäude zu finden. Das Wirtschaftsgebäude ist ein eingeschossiger Backsteinbau mit Satteldach.
Das Haus Propsteistraße 19, im Zentrum Süchtelns gelegen, spiegelt mit weiteren Gebäuden an der Propsteistraße die ursprünglich gegebene Kleinteiligkeit innerhalb des Stadtkerns wider und ist somit für die historische Entwicklung der Stadt Süchteln von Bedeutung.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen und stadtbaugeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung der Gebäudeumrisse des Wohnhauses und des Wirtschaftsgebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.