Standort:
Propsteistraße 19, D 41749 Viersen -
Süchteln
GPS:
51o 17'
10,3"
N 06o
22' 13,8"
O
Zuständigkeit:
Privat
Baujahr:
18.
Jahrhundert
Tag der Eintragung als Denkmal
20. Dezember 1993
Quellenhinweis:
Beschreibung der Denkmalbehörde
|
|
Wohnhaus in Süchteln

Denkmalbeschreibung:
Das zweigeschossige Giebelhaus mit
seitlicher Toreinfahrt ist ein Backsteinbau des 18. Jahrhunderts/frühes
19. Jahrhundert.
Die zur Propsteistraße gerichtete Fassade weist eine
Putz-Stuckarchitektur auf. Diese, gegenüber den übrigen Fassadenflächen
geänderte Gestaltung, ist vermutlich um 1900 ausgeführt, unter dem
Einfluss des Historismus.
Der Hauseingang wird von zwei Pilaster gerahmt, deren Kapitelle mit Blüten-
und Blattornamenten geschmückt sind. Die zweiflügelige Eingangstür
mit Oberlicht weist eine verschieden-artige geometrische Holzornamentik
auf sowie Türfenster mit vorgesetzten Metallgittern, die in floralen
und geometrischen Zierformen gehalten sind. Über dem Eingang ist ein
flacher vorgeblendeter Sturz mit einem vegetabilen Stuckdekor zu finden.
Die Fenster der einzelnen Geschosse werden straßensichtig von
geometrischen Bändern gerahmt und sind mit verschiedenen
Stuckornamenten geschmückt, wie verzierte Schlusssteine, Schulterbögen,
Wappen- und Blütenornamente sowie Blatt- und Bänderwerk. Im
Giebelbereich sind neben den Fensterverzierungen zwei fächerartige
Stuckdekore und eine Rosette, eine stilisierte Abstraktion einer Blütenform,
zu finden.
Die zum innenliegenden Hof gerichtete backsteinsichtige Fassade weist
Ankersplinte auf mit den Buchstabenkombinationen AM JH.
Auf dem rückwärtigen Hofgelände des zweigeschossigen Giebelhauses an
der Propsteistraße ist das frühere Wirtschaftsgebäude zu finden. Das
Wirtschaftsgebäude ist ein eingeschossiger Backsteinbau mit Satteldach.
Das Haus Propsteistraße 19, im Zentrum Süchtelns gelegen, spiegelt mit
weiteren Gebäuden an der Propsteistraße die ursprünglich gegebene
Kleinteiligkeit innerhalb des Stadtkerns wider und ist somit für die
historische Entwicklung der Stadt Süchteln von Bedeutung.
Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen und
stadtbaugeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung der Gebäudeumrisse
des Wohnhauses und des Wirtschaftsgebäudes gemäß § 2 (1) des
Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
|