Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 321

 

Standort:

Viersener Straße 53, D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 12,9" N   06o 20' 24,9" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1886

Tag der Eintragung als Denkmal

13. Mai 1993

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Haus mit Satteldach. Die Backstein-Putzfassade weist historistisches Dekor auf.
Die Fassade ist in vier Achsen gegliedert, wobei die zwei linken Achsen risalitartig vorspringen. (Seiten- bzw. Eckrisalit). Der Seitenrisalit wird erdgeschossig von beidseitigem lisenenförmigen Quadermauerwerk und im Obergeschoss durch Pilaster gerahmt. Ferner findet der Eckrisalit seinen Abschluss in einem durch ein Fenster gegliederten Schmuckgiebel. Die Fenster im Erd- und Obergeschoss sind von geometrischen Bändern umgrenzt und mit verschiedenen Schmuckelementen verziert. Das Dachgesims ist im Bereich des risalitartig vorgezogenen Gebäudeteiles auf Konsolen gelagert.

Im Hausinneren ist der ursprüngliche Grundriss ablesbar. Allerdings sind die Räume, bedingt durch die Nutzung als Altenpflegeheim verändert worden, so dass der denkmalwerte Charakter für das Innere des Hauses Viersener Straße 53 nicht mehr gegeben ist.

Das Gebäude bildet mit dem Nachbarhaus Viersener Straße 55 eine bauliche Einheit. Dies wird dokumentiert durch das durchgehende Dach-, Gurt- und Sohlbankgesims sowie die weitgehendst einheitliche Fassadengestaltung, wie Backstein-Putzfassade, risalitartig vorspringende Bauteile und lisenenförmiges Quadermauerwerk.
Die repräsentativen Gebäude, Viersener Straße 53 und 55, zeigen die aufwendige und zeittypische Fassadengestaltung auf, die kennzeichnend sind für die Stadt- bzw. villenartigen Häuser im Stadtgebiet um die Jahrhundertwende.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen, stadtentwicklungsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Umrisses des Gebäudes, Viersener Straße 53, (Fassade, Dachstuhl und Dacheindeckung) gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.