Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 304

 

Standort:

Krefelder Straße 49 a + b,  D 41748 Viersen - Hülsdonk

GPS:

5115' 28,6" N   06o 24' 03,8" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

Mitte des 18. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal

5. Juni 1992

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Bellenhof in Hülsdonk

Haus 49 a

Haus 49 b

Denkmalbeschreibung:

Geschichte
Wenn man seinen Überlegungen die Tatsache zugrundelegt, dass vor der französischen Machtübernahme üblicherweise die Höfe niemals ihren Namen ändern und sich sämtliche Familien, sie mögen heißen wie sie wollen, den Namen des Hofes von dem Zeitpunkt an, an dem sie das Gehöft bewohnen, als Familiennamen annehmen, kann man von einem Bestehen der Bellenhöfe (Vorgängerbauten eingeschlossen) seit dem 16. Jahrhundert ausgehen, dies legen zumindest die im Viersener Bannbuch für die Jahre 1586, 1591 und 1592 erwähnten Namen Jan und Trin Bellen nahe.

Auch noch 1802 ist das nicht anders. Laut damaligem Einwohnerverzeichnis bewohnen Gertrud Bellen, ihr 1781 in die Familie eingeheirateter Mann Matthias Schluns und ihr Bruder Peter Bellen das Gehöft. Da Letzterer ledig verstirbt, steht fest, dass das Erbe des Hofes auf ihre einzige Tochter Anna Margarethe Schluns (geb. 1786) und deren Mann Wilhelm Schloten übergehen muss. Wohl anlässlich der Heirat ihrer Tochter (03.08.1809) wird der im "Viersener Hofverzeichnis" erwähnte Teilungsvertrag zwischen der Witwe Matthias Schluns (nicht, wie behauptet, von Matthias Schluns selbst: Dieser ist schon am 27.10.1807 verstorben) und ihrem Schwiegersohn Wilhelm Schloten (nicht wie fälschlicherweise angegeben mit einem Matthias Schloten, der sich auch im Einwohnerverzeichnis von 1802 nicht nachweisen lässt) abgeschlossen.

Als dann am 07.08.1811 auch Gertrud Schluns (geborene Bellen) stirbt, fällt wohl das gesamte Erbe - das laut Kataster von 1812 die Sektionsnummern 887-891 umfasst - an die Eheleute Schloten, deren Nachkommen auch noch 100 Jahre später den Hof besitzen.

Beschreibung
Bei dem Bellenhof handelt es sich um ein früheres Wohnstallhaus mit Scheune. Beide Gebäude erfahren frühzeitig eine reine Wohnnutzung.

Das frühere Wohnstallhaus zeigt sich in der Form des Niederrheinischen Hallenhauses. Es ist geprägt durch das innere Gerüst, welches seine innere Raumordnung bestimmt. Es gliedert sich in eine Längs- und Querachse. Die Längsachse wird bestimmt durch das Ständerwerk mit den Gefachen und die Querachse zeigt sich im Mittelschiff mit zwei Seitenschiffen.

Das Wohnhaus Krefelder Straße 49 a weist eine Backsteinfassade auf. Der Hauseingang wird durch seine Rahmung, einen Werksteinrahmen mit ausgeführtem Flachbogen, betont. Die Fenster sowie der Hauseingang weisen einen in Backstein gemauerten Sturz auf.

Die Hauseingangsseite der backsteinsichtigen Fassade zeigt Ankersplinte auf. Die Ankersplinte H, versehen mit einem Kreuz, M B E 1437 lassen sich vermutlich erklären in H(aus) M(aria) BE(llen), Anno 1743 oder 1734. Die Zahlen sind höchstwahrscheinlich bei Arbeiten an der Fassade vertauscht worden.

Im Innern des Hauses sind die für ein bäuerliches Anwesen aufwendig gearbeiteten Stuckdecken hervorzuheben. Die Barockdecken, im Zeitgeschmack Ende des 19. Jahrhundert/Anfang des 20. Jahrhunderts gehalten, weisen eine reiche vegetabile und geometrische Stuckornamentik auf. Ebenfalls erhalten ist die für ein niederrheinisches Hallenhaus typische Opkamer.

Neben dem früheren Wohnstall befindet sich das anfangs erwähnte Scheunengebäude. 1901 wird die Scheune für Maria Schloten zu zwei Arbeiterwohnungen umgebaut.

Der zweigeschossige Backsteinbau Krefelder Straße 49 b ist in sechs Achsen gegliedert. Die äußeren Achsen sind gleichzeitig Eingangsachsen. Die Fenster sowie die Eingänge weisen einen in Backstein gemauerten Sturz auf. Zwischen dem Erd- und Obergeschoss ist mittig der gemauerte Sturz des früheren Scheunentores zu erkennen.

Neben dem Alterswert und Beispiel eines niederrheinischen Hallenhauses ländlicher Prägung ist das frühere Wohnstallhaus mit dem früheren Scheunengebäude siedlungsgeschichtlich bedeutsam. Bei dem Hof ist ablesbar, aber auch für die Entwicklung eines Hofes nicht untypisch, wie sich ein bäuerlicher Hof in eine reine Wohnnutzung umwandelt.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere volks- und siedlungsgeschichtlichen sowie architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung der Gebäude Krefelder Straße 49 a und 49 b gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.