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Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 292 |
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Standort: Rektoratstraße 42, D 41747 Viersen GPS: 51o 15' 38,7" N 06o 23' 31,3" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1910 Tag der Eintragung als Denkmal 11. Dezember 1991 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Viersen Denkmalbeschreibung: Das Wohngebäude ist zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und Satteldach errichtet. Die Putzfassade ist in 3 Achsen gegliedert, wobei die rechte Achse gleichzeitig Eingangsachse ist. Der Hauseingang ist in der Formsprache des Jugendstils/Art-Deco gehalten. Die originale Eingangstür ist geprägt durch ein Oberlicht, ein sprossenunterteiltes Türfenster, dessen Glasscheibe Facettenschliff aufzeigt und je einem nebenliegenden Zierfenster. Die Glasscheiben der Zierfenster und des Oberlichtes sind mit geometrischen Ornamenten geschmückt. Links neben dem Hauseingang ragt ein dreiseitiger Fenstererker aus. Eine optische Trennung erfährt das Erd- und Obergeschoss durch ein in Putz ausgeführtes schlichtes Gurtgesims. Die Fenster im Erd- und Obergeschoss zeigen die gleiche ursprüngliche Struktur, ein ein- bis zweiteiliges Fenster mit Oberlicht. Das Oberlicht nimmt eine Sprossenteilung auf. Seinen Abschluss findet das Gebäude in dem mit geometrischen Schmuckformen versehenen Ziergiebel und dem ne-benliegenden, gering vorspringendem Drillingsfenster. Der Grundriss" des Hauses ist nahezu unverändert.
So sind im Dielenbereich die Originaltreppe mit Jugendstilelementen und
der ursprüngliche farbige Steinfußboden zu finden. Durch einen
Lichthof wird der Treppenbereich mit Tageslicht versorgt. Die originalen
Innentüren sind mit Holzkassetten versehen. Hervorzuheben ist zwischen
dem früheren Ess- und Herrenzimmer die zweiflügelige Rahmenfüllungstür,
deren Glasscheiben Eisblumenornamente aufweisen. Das Haus Rektoratstraße 42 zeigt eine qualitativ hohe Innenausstattung. Ebenso stellt es ein Glied der Häuserreihe dar, das als Ensemble betrachtet wird. Es kennzeichnet den zeitgenössischen Bautyp des stattlichen Wohnhauses, das hier das historische Stadtbild widerspiegelt. Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen, stadtentwicklungsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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