Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 281 |
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Standort: Steeghütter Weg 25, D 41749 Viersen - Süchteln - Hagen GPS: 51o 18' 04,8" N 06o 23' 30,7" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: um 1660 / Anfang des 20. Jahrhunderts Tag der Eintragung als Denkmal 12. Juli 1991 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Hußhof in Süchteln - Hagen Denkmalbeschreibung: Geschichte Beschreibung Die Fassade des Wohnhauses erfährt eine
Glattputzausführung. Der Grundriss des Wohnstallhauses ist nahezu
unverändert. So betritt man vom Hauseingang kommend die große Wohnküche.
Diese ist aufgebaut mit der im linken Raumbereich befindlichen Treppe,
der unterhalb der Treppe zugängliche leicht tieferliegende eine
Kellerraum und die auf halber Treppenhöhe befindliche Opkammer. Die
Treppe ist gerade, einläufig und zeigt ein in geometrischer Ornamentik
gehaltenes Treppengeländer mit einem tieferliegenden Anfangspfosten
auf. Eine unterhalb des Treppengeländers versehene aneinandergereihte
kreisförmige Holzschnitzerei trägt zu einer optischen Auflockerung der
Treppenkonstruktion bei. Hinter dem Wohnstallhaus präsentiert sich der Innenhof. Dieser ist eingegrenzt von Wirtschaftsgebäuden. Ein Großteil der Wirtschaftsgebäude ist um die Jahrhundertwende errichtet. So die vom Wohnstallhaus gesehen gegenüberliegende Scheune, gebaut um 1925 und dem rechts befindlichen Torgebäude, erbaut um 1923. Das Torgebäude zeigt eine Tordurchfahrt auf. Diese ist mit einem Flachbogen und zwei Ankerkreuze versehen. Der Schlussstein des Flachbogens weist das Baujahr 1923 auf. Über der Tordurchfahrt ist ein Ziergiebel zu finden. Die Wirtschaftsgebäude sowie die Giebelseite des Stallteils des Wohnstallhauses zeigen sich in einer Backsteinfassade. Neben dem Alterswert und dem typischen Beispiel eines niederrheinischen Hallenhauses ländlicher Prägung ist das Wohnstallhaus mit seinen landwirtschaftlichen Nebengebäuden siedlungsgeschichtlich bedeutsam. Bei dem Hof ist eindeutig ablesbar aber auch für die Entwicklung eines Hofes typisch, wie sich ein bäuerlicher Hof mit dem Wohnstallhaus zu einer Vierkanthofanlage entwickelt. Aus wissenschaftlichen, insbesondere volks- und siedlungsgeschichtlichen, architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung des Hofes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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