Denkmale in der Stadt Viersen |
||
Lfd. - Nr. 280 |
||
Standort: Königsallee 57, D 41747 Viersen GPS: 51o 15' 16,3" N 06o 23' 41,8" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: unbenannt Tag der Eintragung als Denkmal 12. Juli 1991 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
|
|
Wohnhaus in Viersen Denkmalbeschreibung: Bei dem Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Haus mit Mezzanin und Satteldach. Die originale Putzfassade mit historistischem Dekor erfährt durch den stark strukturierten Bänderputz des Erdgeschosses sowie Gurt- und Sohlbankgesimse eine Gliederung. Die Fassade zeigt 3 Achsen auf, wobei die rechte gleichzeitig Eingangsachse ist und geringfügig vorspringt. Die originale zweiflügelige Eingangstür mit
Oberlicht ist mit floraler und geometrischer Ornamentik geschmückt. Der
Eingang erfährt eine Pilastergliederung mit aufgesetztem Flachbogen,
der ein Rocaille ähnliches Ornament aufweist. Die Fenster im Obergeschoss sind von geometrischen Bändern umgrenzt und mit einem Dreiecksgiebel versehen, der auf zwei Konsolen gelagert ist. Im Mezzaninbereich sind die Fenster mit einem Blütenornament geschmückt. Das Dachgesims ist auf mit Blattwerk verzierten Konsolen gelagert. Diese weisen in ihren Zwischenräumen Blütenornamente auf. Unterhalb der Konsolen ist ein Zahnfries ausgebildet. Im Innern des Gebäudes ist die originale
Treppe mit gedrechseltem Geländer und dem reich verzierten
Anfangspfosten zu finden. Die Fenster sind neuzeitlich. Der Keller ist teilunterkellert und weist ein Tonnengewölbe auf. Das Gebäude mit seiner schmuckvollen Fassadengestaltung ist im Zusammenhang mit benachbarten Gebäuden im Ensemble, das hier das Straßenbild prägt, zu betrachten. Der Stadtbauplan von 1860 ist die Grundlage für die Entwicklung der Viersener Innenstadt. Diese zusammenhängende Häuserzeile aus der Zeit nach seinem Zustandekommen ist erhalten und somit auch Zeugnis der Stadtentwicklungsgeschichte. Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
|