Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 274 |
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Standort: Königsallee 20, D 41747 Viersen GPS: 51o 15' 22,7" N 06o 23' 37,9" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1891 Tag der Eintragung als Denkmal 12. Juli 1991 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Viersen
Die Häuser Nr. 18 - 24 an der Königsallee bilden eine Häuserreihe Denkmalbeschreibung: Das zweigeschossige Gebäude mit Mezzanin und Satteldach ist Bestandteil einer Häuserreihe, die um 1900 an der Königsallee entsteht. Die originale Putzfassade mit barockem Dekor erfährt durch den stark strukturierten Bänderputz des Erdgeschosses sowie Gurt- und Sohlbankgesimse eine Gliederung. Die Fassade ist in 3 Achsen gegliedert, die rechte ist gleichzeitig auch Eingangsachse. Die Eingangstür ist im Original erhalten und mit floraler und geometrischer Ornamentik geschmückt. Der Eingang und die Erdgeschossfenster weisen geometrische Bänder und einen Flachbogen auf. In den äußeren Gebäudeachsen ist der Flachbogen mit einem Rocailleornament verziert und zeigt in der Gebäudemittelachse eine figurierte Schmuckform. Die Fassade erfährt eine Betonung der mittigen
Achse. Das Dachgesims ist auf Konsolen gelagert. Zwischen den Konsolen ist ein Zahnfries ausgebildet. Im Innern des Gebäudes sind einige Stuckdecken mit floraler und geometrischer Ornamentik erhalten. Der Flurbereich mit den farbigen Bodenfliesen und der aufwendig gearbeiteten Holztreppe mit gedrechseltem Geländer muss als Original betrachtet werden. Die Holztreppe zeigt einen reich verzierten Anfangspfosten mit floraler Ornamentik. Ein Großteil der Innentüren sind im
Originalzustand. Hervorzuheben ist zwischen dem Windfang und dem Flur
die zweiflügelige Rahmenfüllungstür mit Flachbogenausbildung und
Laterneneinsatz. Das Gebäude mit seiner schmuckvollen Fassadengestaltung ist im Zusammenhang mit benachbarten Gebäuden im Ensemble, das hier das Straßenbild prägt, zu betrachten. Der Stadtbauplan von 1860 ist die Grundlage für die Entwicklung der Viersener Innenstadt. Diese zusammenhängende Häuserzeile aus der Zeit nach seinem Zustandekommen ist erhalten und somit auch Zeugnis der Stadtentwicklungsgeschichte. Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen, stadtentwicklungsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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