Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 270

 

Standort:

Mühlenheuweg 95,  D 41749 Viersen - Windberg

GPS:

5118' 16,8" N   06o 20' 29,7" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

um 1900

Tag der Eintragung als Denkmal

29. Mai 1991

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wiemeshof in Windberg

 

Denkmalbeschreibung:

Geschichte
Im Kurmutsregister von Süchteln ist der Wiemeshof dreimal erwähnt:
1. Peter Wymes .......... Henrich 7 Morgen
2. 1767/1780 Erwähnung von Peter Wiemes
" Cath. Wiemes
" Math. Wiemes
3. Wiemeshof
1781 Hyeronymus Wiemes, ca. 40 Jahre alt
1796 Febr. 4 Anna Wienen bittet an Stelle ihres verstorbenen Mannes Hyeronymus Wiemes ihren ältesten Sohn Joann Adam Wiemes zu behandigen. So geschehen 20.4.1797.
Im französischen Urkataster von 1812 sind 3 Gebäude zu erkennen.

Beschreibung
Der Vierkanthof entsteht um 1900.

Die Betriebsgebäude der gepflegten Gesamtanlage entstehen recht einheitlich um die Jahrhundertwende. Eckpilaster und aufwendige Traufgesimse gliedern die Backsteinflächen entsprechend der Funktion.

Nach Westen wird der noch mit Keien (Kieseln) bedeckte Wirtschaftshof von dem Rest eines älteren Wohnstallhauses aus dem 18. Jahrhundert begrenzt. Der Wohnteil wird 1912 neu errichtet und der verbleibende Stallteil sowohl im Grundriss wie im Kubus stark verändert. Um Raum zu gewinnen und an die neu errichteten Nebengebäude anschließen zu können, wird das ursprüngliche Dach nach Norden um etwa einen, nach Süden um etwa 3 m angehoben.

Der Wohnteil hebt sich in Form und Farbe von den traditionellen Hofgebäuden ab. Unübersehbar wird ein städtischer Wohnhaustyp, der in Nord- und Süd-Deutschland häufig anzutreffen ist, hier angefügt, wobei die überzogene Geschosshöhe vor allem fremdartig bleibt. Was aber zuerst nur als ein Bruch ins Auge fällt, ist aus mehreren Gründen hier bedeutend. Als Beispiel von Veränderungen und Entwicklungen, - gestiegener Reichtum, gewachsene Wohnansprüche, Aufgabe der ländlichen Tradition, Übertragung städtischer Bauformen, - und als Beispiel für den direkt ablesbaren Vergleich von Wohnansprüchen im 18. Jahrhundert und um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und volkskundlichen Gründen, liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.