Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 258

 

Standort:

Königsallee 2,  D 41747 Viersen

GPS:

5115' 27,5" N   06o 23' 34,8" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1869

Tag der Eintragung als Denkmal

1. Februar 1991

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Viersen

 

Die Häuser Nr. 2 - 8 an der Königsallee bilden eine Häuserreihe

Denkmalbeschreibung:


Das zweigeschossige Gebäude mit Mezzanin und Satteldach ist Bestandteil einer Häuserzeile, die um 1900 an der Königsallee entsteht.

Die originale Putzfassade, erdgeschossig in Bänderputz ausgeführt, erfährt durch feingliedrigen Stuckschmuck eine Betonung der Fenster. Die Fassade ist in 4 Achsen gegliedert, wobei die rechte Achse geringfügig zurückspringt.

Das Erdgeschoss ist gekennzeichnet durch den Eingang, der von geometrischen Bändern umgrenzt und mit einem Flachbogen versehen ist. Der Eingang ist umgeben von jeweils einem Fenster. In der rechten Achse befindet sich die Hoftür.

Im 1. Obergeschoss und im Mezzanin ist in jeder Achse ein Fenster angeordnet. Die Fensterseiten im Erd- und 1. Obergeschoss weisen Bänder mit geometrischen Formen auf. Der Kopf ist jeweils umgrenzt von einem Flachbogen. Die Fensterrollläden sind durch Blenden verdeckt, die eine Strukturierung aufweisen.
Im Mezzaninbereich sind Stuckkassetten ausgebildet.
Das Dachgesims ist ebenso wie die Fassade in einer schlichten Struktur gehalten.

Der Grundriss des Hauses ist mit den Jahren immer mehr verändert worden.
So sind in den Wohnräumen nur noch einige Stuckdecken anzutreffen. Diese weisen geometrische Bänder und florale Ornamente auf. Weiterhin ist noch vorhanden die ursprüngliche Holztreppe mit gedrechseltem Geländer und dem verzierten Anfangspfosten.
Die Türen und Fenster sind leider neuzeitlich.
Das Haus ist teilunterkellert. Der Keller weist ein Tonnengewölbe auf.

Das Gebäude mit seiner schlichten ursprünglichen Putzfassade ist als Bestandteil der zwei- bis dreigeschossigen Häuserreihe mit historisierenden Schmuckformen im Ensemble zu sehen. Das Wohnhaus ist mit den benachbarten Häusern aus der Zeit als Zeugnis für die Stadtentwicklungsgeschichte zu betrachten.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen, stadtentwicklungsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.