Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 231

 

Standort:

Dülkener Straße 78a,  D 41747 Viersen

GPS:

5115' 28,5" N   06o 22' 49,7" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1906 / 1907

Tag der Eintragung als Denkmal

15. Juni 1990

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Viersen

        

Denkmalbeschreibung:


Das zweigeschossige, stattliche Wohnhaus mit Mansarddach wird in drei Achsen errichtet. Der rechte Giebel des Hauses wird durch den Treppenhausturm gegliedert und erfährt gegenüber dem Giebel des Nachbargebäudes eine besondere Gestaltung. Im Erdgeschoss ist die Fassade in Quaderputz, im Obergeschoss durch vorgeblendete Säulen gegliedert. Der auf der mittleren Achse liegende Erker ist mit Bänderputz versehen. Besonders hervorzuheben ist die kunstvolle Übergiebelung von Haustür und der Mehrzahl der Fenster, die in filigranem Stuckwerk die Fassade schmücken.

Am Brüstungsgesims grenzt die Fassade zum Mansarddach ab. Die Belichtung des Dachgeschosses erfolgt auf der mittleren Achse durch einen Blendgiebel und auf den äußeren Achsen durch jeweils eine flach übergiebelte Gaube.

Der innere Ausbau des Hauses ist vollständig erhalten. So befindet sich im Vestibül eine Marmorverkleidung. Ebenso ist die Treppe in Marmor ausgeführt. Das Geländer ist hölzern und mit Schnitzereien versehen. Die Stuckdecken und die Innentüren sind im gesamten Haus im guten Zustand erhalten geblieben, wobei sich die repräsentativen im Erdgeschoss befinden.

In der Küche sind die ursprünglichen Wandfliesen mit Motiven aus Flora und Fauna erhalten. Ebenso hervorzuheben sind farbige Bleiverglasungen des Treppenhaus-, des Wohnzimmer- und des Gäste-WC-Fensters.

Bemerkenswert ist auch die Gartenanlage mit altem Baumbestand und der ursprünglichen Wegeführung, die zu einem Teich führt.

Das stattliche Wohnhaus mit seiner feingliedrigen Fassadengestaltung und der originalen Gartenanlage ist beispielhaft für die demonstrative, repräsentative Bauweise am Ortseingang um die Jahrhundertwende. Weiter ist das Gebäude als insgesamt original zu betrachten und somit auch ein Dokument seiner Zeit.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen Gründen, liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.