Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 229

 

Standort:

Blauensteinstraße 3,  D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 07,1" N   06o 20' 04,4" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1884

Tag der Eintragung als Denkmal

15. Juni 1990

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Dülken

        

Denkmalbeschreibung:

Das Haus in der Blauensteinstraße ist 1884 von Carl Kusenberg als reines Wohnhaus errichtet worden.

Es ist im Altstadtbereich Dülkens in der Nähe des alten Marktes gelegen.

Das Haus ist zu einem Wohn- und Geschäftshaus umgebaut worden. Die ursprünglichen Grundrisse sind weitgehend verändert. Aus der alten Bausubstanz ist nur noch die Straßenfront und der Keller erhalten.

Das zweigeschossige Haus mit einem niedrigen Mezzaningeschoss und Satteldach ist traufständig zur Straße gerichtet. Die Fassade ist in vier Achsen gegliedert. Es handelt sich dabei um eine Putzfassade mit Neurenaissanceschmuckformen und den im Erdgeschoss für die Jahrhundertwende typischen nachträglichen Ladeneinbauten.

Das Erdgeschoss ist mit Fugenschnitt versehen. Darüber befindet sich ein Putzband, das durch Schluss-Stein ähnliche Putzdekorationen mittig über den Fenster- und Türöffnungen unterbrochen wird. Die Fensteröffnungen des Obergeschosses werden von Pilastern umrahmt. Die beiden äußeren Fenster recht und links sind mit Dreiecksgiebeln überdacht, die beiden innenliegenden Fenster weisen Korbbögen auf, in denen jeweils eine Vase mit umrankender Blumenornamentik ausgearbeitet ist. Unter den Fenstern befindet sich je ein Löwenkopf.

Der ursprüngliche Grundriss sah in der rechten Achse einen Durchgang zum Hof vor, daneben den Hauseingang. Jetzt ist nur noch der seitliche Durchgang erhalten und wird als Wohnungseingang genutzt.

Die im Neurenaissancestil gestaltete Fassade dokumentiert das nach dem sachlichen Klassizismus aufkommende, gesteigerte Schmuckbedürfnis in der Architektur. Zusätzlich ist die Fassade mitbestimmend für die Raumwirkung eines gewachsenen Altstadtbereichs.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere raumprägenden und architekturgeschichtlichen Gründen liegen die Erhaltung und Nutzung der straßensichtigen Fassade einschließlich der sichtbaren Dachfläche sowie des Gewölbekellers des Gebäudes Blauensteinstraße 3 gemäß §2 (1) des Denkmalschutzgesetzes in öffentlichem Interesse.