Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 205

 

Standort:

Kampweg,  D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 31,8" N   06o 20' 37,8" O

Zuständigkeit:

Jüdische Gemeinde

Baujahr:

1878

Tag der Eintragung als Denkmal

20. Juni 1989

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Jüdischer Friedhof in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Bis zum Jahre 1877 befindet sich der jüdische Friedhof neben dem evangelischen vor dem Bruchtor (heute Venloer Straße). Wann er angelegt wird, ist unbekannt. Im Jahre 1878 wird dann der neue jüdische Friedhof an der Feldstraße (heute Kampweg) in Benutzung genommen.

Die Zahl der erhaltenen Grabsteine, die meist aus der Zeit um die Jahrhundertwende stammen, ist gering; oftmals sind nur noch die Sockel bzw. Basen oder Bekrönungen der Grabstellen vorhanden. In sehr vielen Fällen existieren lediglich Grabeinfassungen. Die meisten Grabsteine bestehen aus Sandstein und Muschelkalk. Die Formen sind stark einander angeglichen. Der Sockel der Grabsteine setzt sich häufig aus Bruchsteinwerk zusammen, darauf schließt sich in der Regel ein rechteckiger Aufsatz mit rundbogigem oder auch giebelförmigem Abschluss an. In diesem Aufsatz befindet sich ein ausgespartes rechteckiges oder rundbogiges Feld mit einer oftmals hebräischen Inschrift. In einigen Fällen ist diese Inschriftentafel auch aus Marmor gebildet. Reiche Verzierungen mittels historisierender Schmuckformen, deren Anwendung in der Baukunst wie auch bei Grabsteinen um die Jahrhundertwende verbreitet ist, sind bei den erhaltenen Grabmälern des jüdischen Friedhofs nicht zu finden und sind auch auf anderen jüdischen Friedhöfen nicht üblich.

Wenn der jüdische Friedhof auch nur in Resten erhalten ist, so ist er doch bedeutend als Beispiel für jüdische Kultur, gleichzeitig ist er aber auch als Erinnerungsstätte und unter dem Aspekt der Mahnung für die jüdischen Opfer der Gewaltherrschaft zu sehen.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere historischen und religionsgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung der Anlage gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.