Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 203

 

Standort:

Pittenberg,  D 41747 Viersen

GPS:

5114' 38,7" N   06o 23' 39,2" O

Zuständigkeit:

Nachbarschaft

Baujahr:

1730

Tag der Eintragung als Denkmal

20. Juni 1989

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wegekreuz / Portenkreuz in Viersen

Denkmalbeschreibung:

Das sogenannte Portenkreuz am Pittenberg stammt aus dem Jahr 1730. Mündliche Überlieferungen zeugen von der Geschichte des Kreuzes.

Durch die Familie ther Porten wird das Kreuz an dem Ort aufgestellt, an dem angeblich ein Mord verübt wird. (heute Gladbacher Straße/Ecke Weiherstraße). Während der französischen Besetzung wird dieses Kreuz zerstört. Die damaligen Anwohner sammeln die Bruchstücke ein und vergraben sie auf dem Pittenberg. Nach Abzug der Franzosen und nach der Instandsetzung des Kreuzes wird es auf dem Pittenberg neben einem Heiligenhäuschen, das heute nicht mehr existiert, aufgestellt. Das Heiligenhäuschen ist den drei Eisheiligen geweiht. Später kommt das Kreuz dann an seinen heutigen Standort, an die Hausfront.

Das etwa 4,00 m hohe Kreuz aus Sandstein baut sich aus drei Zonen auf. Im unteren Bereich tritt eine ovale Fläche aus einer rechteckigen Umrahmung hervor. In dem sich darüber befindenden Wulst sind Kreuzblätter und eine Traube dargestellt. Im mittleren Teil befindet sich eine muschelförmige Nische, in der früher eine Madonna mit Jesuskind steht. In einem Quadrat über der Nische ist das Datum der Errichtung zu lesen:
A0 1730 d. 19. Oktober.

Auf eine kleine Kämpferplatte folgt ein niedriger Steinquader, der die Namen der Stifter enthält:
Johann Porten, Cath. Anna Porten.

Das bekrönende Kreuz ist im Verhältnis zur Gesamthöhe sehr klein und besitzt ein Kruzifix in Reliefdarstellung. Unter dem Kreuz befindet sich eine weibliche Figur in einem langen, wehenden Gewand, mit einem Schwert, vermutlich Maria. Links außerhalb des Kreuzschaftes schwebt ein Engel auf einer Wolke und fängt das Blut aus den Wundmalen Christi in einem Kelch auf. Dieses in der Malerei häufiger anzutreffendes Motiv, das mit der Verehrung des Erlöserblutes Christi zusammenhängt, ist auf religiösen Wegemalen selten zu finden.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere kunstgeschichtlichen, lokalhistorischen und volkskundlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Kreuzes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.