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Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 203 |
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Standort: Pittenberg, D 41747 Viersen GPS: 51o 14' 38,7" N 06o 23' 39,2" O Zuständigkeit: Nachbarschaft Baujahr: 1730 Tag der Eintragung als Denkmal 20. Juni 1989 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wegekreuz / Portenkreuz in Viersen Denkmalbeschreibung: Das sogenannte Portenkreuz am Pittenberg stammt aus dem Jahr 1730. Mündliche Überlieferungen zeugen von der Geschichte des Kreuzes. Durch die Familie ther Porten wird das Kreuz an dem Ort aufgestellt, an dem angeblich ein Mord verübt wird. (heute Gladbacher Straße/Ecke Weiherstraße). Während der französischen Besetzung wird dieses Kreuz zerstört. Die damaligen Anwohner sammeln die Bruchstücke ein und vergraben sie auf dem Pittenberg. Nach Abzug der Franzosen und nach der Instandsetzung des Kreuzes wird es auf dem Pittenberg neben einem Heiligenhäuschen, das heute nicht mehr existiert, aufgestellt. Das Heiligenhäuschen ist den drei Eisheiligen geweiht. Später kommt das Kreuz dann an seinen heutigen Standort, an die Hausfront. Das etwa 4,00 m hohe Kreuz aus Sandstein baut
sich aus drei Zonen auf. Im unteren Bereich tritt eine ovale Fläche aus
einer rechteckigen Umrahmung hervor. In dem sich darüber befindenden
Wulst sind Kreuzblätter und eine Traube dargestellt. Im mittleren Teil
befindet sich eine muschelförmige Nische, in der früher eine Madonna
mit Jesuskind steht. In einem Quadrat über der Nische ist das Datum der
Errichtung zu lesen: Auf eine kleine Kämpferplatte folgt ein
niedriger Steinquader, der die Namen der Stifter enthält: Das bekrönende Kreuz ist im Verhältnis zur Gesamthöhe sehr klein und besitzt ein Kruzifix in Reliefdarstellung. Unter dem Kreuz befindet sich eine weibliche Figur in einem langen, wehenden Gewand, mit einem Schwert, vermutlich Maria. Links außerhalb des Kreuzschaftes schwebt ein Engel auf einer Wolke und fängt das Blut aus den Wundmalen Christi in einem Kelch auf. Dieses in der Malerei häufiger anzutreffendes Motiv, das mit der Verehrung des Erlöserblutes Christi zusammenhängt, ist auf religiösen Wegemalen selten zu finden. Aus wissenschaftlichen, insbesondere kunstgeschichtlichen, lokalhistorischen und volkskundlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Kreuzes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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