Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 2

 

Standort:

Neuwerker Straße 15,  D 41748 Viersen - Hamm

GPS:

5114' 44,6" N   06o 24' 51,2" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1661

Tag der Eintragung als Denkmal

8. Januar 1985

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Tho - Rieth - Hof in Hamm

 

Denkmalbeschreibung:

Im Tho-Riethhof an der Neuwerker Straße 15, der seit 1978 in beispielhafter Weise restauriert wird, begegnet uns der Typ des niederrheinischen Hallenhauses Viersener Prägung.

Der auf zumindest 1661 zu datierende Fachwerkhof vermittelt äußerst anschaulich die hierzulande übliche Bauweise, in der hinsichtlich der Funktion das Bauernhaus Wohn- und Speicherräume vereinigt und außerdem die Stallungen für das Großvieh und die Pferde aufnimmt.

Auf dem Hofgelände findet sich heute neben dem Fachwerkhof selbst und einem kleineren Stallgebäude für Kleintierhaltung eine riedgedeckte Fachwerkscheune. Sie wurde hierher 1965 vom ehemaligen Möllmann-Hof, Donker Weg, versetzt und restauriert. Außerdem wurde im Zuge der Restaurierung das teils neu unterkellerte Fachwerktorgebäude aus dem Jahre 1752 mit Resten und auf dem alten Grundriss nach allen Zeichnungen neu errichtet. Der wiederaufgefundene und neu eingepasste Torbalken trägt die Inschrift:

ANNO 1752 DEN 21. IVNIVS IST DIESEN BAV AVFGERECHT
IN GOTTES NAMEN M . T (I) . R PETTER TOREITH
GERDRVDIS TOHAM EL .

Der eingeschossige Tho-Riethhof mit hohem Krüppelwalmdach, dessen ursprüngliches Strohdach durch Dachpfannen ersetzt ist, zeigt an den Seiten tief herabgezogene und überhängende Dachflächen. Der kleine Walm am Wohnende schwebt als Schopfwalm vor der Giebelwand. Dagegen liegt der Krüppelwalm des Stallgiebels als Deckwalm über dem Baukörper. Zum Schutz der unteren Giebelwand ist hier außerdem ein vorspringendes Simsdach angebracht, das von Kopfbändern abgestützt wird und sich oben an den Giebelbalken lehnt. Am Torbalken findet sich die Inschrift:

DlS HAVS STEHET IM GOTTES HAND ANNO 1661 DER BEWARE...
FEWR VND BRANDT DEN 20. April.

Die Auszierungen des Fachwerks sind nur bescheiden. Einige Kopfbänder weisen grobe, karniesartige Profile auf. Türgewände, Bundbalken und Kopfbänder sind mit unterbrochenen Fasen versehen. Die Verblattungen von Kopfstreben und Riegeln sind nicht mehr wie bei den Häusern des 16. Jahrhunderts mit Holznägeln, sondern mit geschmiedeten Eisennägeln gesichert.

Das Innere des Gebäudes lässt wieder seit der materialgetreuen Restaurierung, bei der es von neueren Umbauten befreit wurde, die ursprüngliche Raumaufteilung mit dem Doppelkamin erkennen. Die bedeutenderen Einbauten aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, wie beispielsweise die Kölner Decken in einem der Wohnräume sowie die Treppe in der Kaminwand, bleiben hingegen bestehen.

Der Stallteil mit der Futterdeele umfasst drei Fache, während der Wohnteil mit der Küche nur zwei Fache einnimmt.

Auf der linken Seite des Stallgiebels befindet sich eine breite (ursprünglich bis zur Hausecke reichende) niedrige Tür, die für das Einbringen der Mistkarren angelegt war. Der dahinter gelegene Kuhstall wurde offenbar als Tiefstall nur in größeren Zeitabständen entmistet. Die Tiere wurden von der Futterdeele aus gefüttert. Auf den zwei Fache tiefen Kuhstall folgt eine Kammer (die mit Kölner Decken später ausgestattet wurde).

Auf der anderen Seite der Futterdeele liegt der Pferdestall, der später eine große Öffnung zur Halle hin erhalten hat. An ihn schließt sich eine Knechtkammer an, von der aus die Pferde wohl ursprünglich gefüttert wurden. Vermutlich gab es auch eine schmale Stalltür, die von der Giebelseite aus in den Pferdestall führte.

In einer der Abseiten der Wohnküche befindet sich die Opkamer über einem Gewölbekeller, der etwas vorspringt, so daß dadurch im Giebel ein Vorbau des Wohngiebels entsteht.

Das Gefüge weist die für unser Gebiet typische Doppelankerkonstruktion auf, bei der jedes Gebinde mit zwei Balken verzimmert ist. Dabei sind sowohl die unteren als auch die oberen Balken mit Durchsteckzapfen in die Ständer eingelassen. Davon ausgenommen sind nur die oberen Balken in den Giebeln, die mit den Ständerköpfen verschlitzt sind, so dass das Gefüge oben durch einen Kranz abgeschlossen wird, der von den beiden Rähmen und den beiden Giebelbalken gebildet wird. Die firstparallel verlegten Deckenbalken, die sonst auf den Bundbalken ruhen, sind in den Giebeln einfach auf Riegel gelegt. Da die oberen Bundbalken einige Fuß unterhalb der Rähme eingesetzt sind, entsteht über dem Söller noch ein eingetiefter Dachboden. Bemerkenswert dabei ist der verschwenderische Gebrauch von starken und langen Hölzern, besonders bei den Ständern in den Mittelpfetten, die auf den damaligen Reichtum der Gegend an Laubwald sowie auf die Wohlhabenheit des Erbauers hinweisen.

Als Hallenhaus mit zweigeteiltem Mittelschiff zeigt der Fachwerkhof mit einer ca. 6 x 9 m großen Futterdeele, über der sich ein Söller bis an die Kamintrennwand erstreckt und der sich etwas tiefer auch über der Wohnküche hinzieht, die typischen Charaktermerkmale.

Die Fenster- und Türöffnungen (Schlagläden sind nicht mehr vorhanden) erfuhren wohl bei einem vermuteten Umbau von 1661 einige Veränderungen.

Inwieweit der erstmalig als Propstgut "To ryth" 1408 urkundlich erwähnte Tho-Riethhof mit einem evtl. Vorgängerbau des heute existierenden Hofes zu verknüpfen ist, bleibt ungewiss. Allein Geschichtlichkeit des Platzes und Alter des Fachwerkhofes sowie sein nach subtiler Restaurierung befindlicher Bau- und Erhaltungszustand, an dem der Typ des niederrheinischen Hallenhauses Viersener Prägung klar ablesbar ist, begründet seine Bedeutung als wichtiges Zeugnis für die Geschichte des niederrheinischen Bauernhauses in beispielhafter ländlicher Gehöftarchitektur.

Die weitreichenden Erkenntnisse über Baumaterial, Architektur des Baukörpers und seiner Funktion erlauben eine konstruktive Analyse dieses Hoftyps, die einen wesentlichen Beitrag leisten kann zur Aufhellung der Entwicklungsprozesse der Geschichte des Wohnens und seiner Bedeutung innerhalb der gebietstypischen Wohn- und Siedlungsformen. Damit liegt aus volkskundlichen, siedlungs- und architekturgeschichtlichen sowie wissenschaftlichen Gründen die Erhaltung und Nutzung des Tho-Riethhofes gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Inter