Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 197

 

Standort:

Tönisvorster Straße , D 41749 Viersen - Süchteln - Hagen

GPS:

5117' 35,1" N   06o 23' 43,5" O

Zuständigkeit:

Nachbarschaft

Baujahr:

1906

Tag der Eintragung als Denkmal

20. Juni 1989

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wegekreuz in Süchteln - Hagen

Denkmalbeschreibung:

Das neugotische Wegekreuz aus Werkstein von 1906 an der Straße nach Vorst steht in einer großen, von einer verklinkerten Mauer eingefassten Anlage.

Auf einem zweistufigen Unterbau erhebt sich ein zweifach abgetreppter Sockel mit eingelassener Granittafel, deren Inschrift lautet:
Zur Erinnerung an die Opfer
des Weltkrieges 1914 -- 1918
der Sek. Hagen.

Auf der Rückseite:
Gewidmet aus freiwilligen Beiträgen
sämtlicher Anrather Pfarrangehöriger
der Sektion Hagen

Darüber folgt der Mittelteil des Kreuzunterbaus mit einer Dreipasstafel aus Granit, die folgende Inschrift trägt:
"Rette Deine Seele",

wobei die ersten beiden Wörter der Rundung des mittleren Dreipassbogens folgen, darunter:
"Zur Erinnerung an die
hl. Mission 1869
Errichtet 1906
Mein Jesus
Barmherzigkeit".

Unmittelbar unter dem Kreuz befindet sich ein abgeschrägter Sockel mit eingefügter Blockform und einem Vierpassmotiv auf der Vorder- und Rückseite. Im unteren Bereich des Kreuzstamms befinden sich auf allen vier Seiten kleine Vorkragungen. Die Kreuzarme enden kleeblattförmig.

Der Christuskörper aus Metall ist farbig gefasst (Körper: rot, Lendenschurz: weiß), ebenso das INRI-Zeichen. Im vorderen Bereich der Anlagen befinden sich zwei in die Mauer eingelassene Tafeln zu Ehren der Gefallenen des 2. Weltkrieges.

Das Kreuz, das, wie es die Inschriftentafel ausweist, zur Erinnerung an die heilige Mission von 1869 errichtet wird, steht an der Stelle eines alten Holzkreuzes, das 1854 aufgestellt wird. 1869 wird dieses Kreuz bei der oben genannten Mission von den Missionaren zu Anrath geweiht und muss 1906 wegen Baufälligkeit abgerissen und verbrannt werden.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere religionsgeschichtlichen und volkskundlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Kreuzes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.