Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 192

 

Standort:

Hauptstraße 109,  D 41747 Viersen

GPS:

5114' 44,9" N   06o 22' 59,4" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

2 Hälfte des 19. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal

12. Mai 1989

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Viersen

 

Denkmalbeschreibung:

Das aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammende Gebäude wird 1910 umgebaut. So wird im rückwärtigen Bereich ein kleiner Anbau für Nebenräume vorgesehen, bedingt durch die Neugestaltung einer repräsentativen Diele, in der heute ein Ladenlokal untergebracht ist. Massive Marmorsäulen zeugen von der ursprünglichen Qualität des Ausbaues. Eine weitere intensive Veränderung erfährt das “frühere Goetersche Haus“ 1919. Hier wird durch den Umbau für den “Barmer Bankverein“ das Erdgeschoss verändert. 1922 entsteht auf der Rückseite ein weiterer Flügel für Buchhaltung und Revision. 1927 wird neben der Bank innerhalb des Gebäudes ein Ladenlokal eingerichtet. 1954 wird die Diele in ein Ladenlokal umgebaut.

  Beschreibung: Das Gebäude erstreckt sich traufseitig in zwei Geschossen und sieben Achsen entlang der Hauptstraße. Die Putzfassade mit spätklassizistischem Quaderputz und flachen, vorspringenden zweiachsigen Seitenrisaliten wird von Mäanderfriesen in Ober- und Untergeschoss gegliedert. Das Obergeschoss, streng symmetrisch in sieben Fensterachsen gegliedert, schließt zum Dach mit einem schweren Gebälk, das aus Kassetten und einem darüber gelegten Zahnschnitt gebildet wird, ab. Das breite Traufgesims lagert auf Konsolen aus Akanthusvoluten. Die Fassade des Erdgeschosses ist hingegen durch die ehemalige Remiseneinfahrt sowie Schaufenster und Eingang unsymmetrisch. So sind die linke Hauskante und das Gesims durch den mehrfachen Umbau im Putz verändert.

Das Gebäude in exponierter Lage mit seiner qualitätvollen Fassadengestaltung kennzeichnet den Bautyp des stattlichen Wohn- und Geschäftshauses. Ebenso trägt die prägnante Fassade zur Unverwechselbarkeit des Straßenraumes bei und wird somit auch Identifikationsmerkmal an der Hauptstraße.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architektur- und städtebaulichen Gründen, liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes in öffentlichein Interesse.