Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 183 |
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Standort: Theodor - Frings - Allee 17, / Augustastraße 9, D 41751 Viersen - Dülken GPS: 51o 14' 58,9" N 06o 19' 52,1" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1892 Tag der Eintragung als Denkmal 2. November 1988 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Dülken Denkmalbeschreibung: Das Gebäude ist Bestandteil einer zweigeschossigen Häuserreihe, die um 1900 auf dem Gelände des früheren Stadtgrabens von Dülken errichtet wurde.Das zweigeschossige Haus mit Mezzanin ist in drei Achsen errichtet und bildet mit der gestalteten Giebelseite den Abschluss zur Augustastraße. Die farbfreien Stellen in der Fassade lassen die ursprüngliche, backsteinsichtige Außenwand erkennen. Vermutlich lehnt sich die Gestaltung der Fassade, wie auch weitere Häuser an der Theodor-Frings-Allee an die Gestaltung des damals neu erbauten Rathauses an. Die Straßenfassade des Hauses ist erdgeschossig in Stuckwerk und über dem Geschossgesims in Backstein ausgeführt. Die Fenster sind mit einem Segmentbogendekor überdeckt, wobei die Fenster des Obergeschosses von einem hori-zontalen vorgeblendeten Sturz akzentuiert sind. Die Giebelseite des Hauses wird geschmückt von einem Frauenkopf. Weiter befindet sich darunter eine vorgeblendete Fensteröffnung mit einem flachen Fenstergiebel und seitlicher Eckquaderung. Das Gebäude gehört zum Typ des sogenannten rheinischen Dreifensterhauses, eines bürgerlichen Reiheneinfamilienhauses, welches seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, besonders in den damals neu entstehenden Vorstädten, fast überall gleichzeitig erbaut wurde. So ist das Haus im städtebaulichen Zusammenhang Dülkens zu sehen, in dessen südöstlichen Wallbereich es erbaut wurde und dessen alte Stadtmauerfluchtlinie seine rückwärtige Grundstücksgrenze bildet. Das Haus ist als Ausdruck der städtebaulichen Neuordnung, die außerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns durch den 1895 entworfenen Ausbau der Theodor-Frings-Allee (damals Friedenstraße) erfolgte, zu sehen. In ihr ist die Baugesinnung einer Ende des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich prosperierenden und aufstrebenden Kleinstadt wiederzufinden. Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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