Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 181

 

Standort:

Süchtelner Straße 188,  D 41747 Viersen - Oberrahser

GPS:

5116' 09,3" N   06o 22' 46,7" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

um 1900

Tag der Eintragung als Denkmal

25. Juli 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Zieglerhaus und Zieglerschuppen in Oberrahser

 

Denkmalbeschreibung:

Bei dem 1908 errichteten Haus handelt es sich um ein ehemaliges Wohnhaus mit Büro, angrenzendem Pferdestall und einer Toilettenanlage. Es bildete somit eine Versorgungseinheit für die Ringofenanlage.

Das zweigeschossige Wohnhaus mit Satteldach ist in 3 : 4 Achsen backsteinsichtig errichtet. Es wurden jedoch Anbauten neueren Datums hinzugefügt. Der Giebelseite des Hauses sind zwei von einem Stichbogen überdeckte Eingänge mit vier darüber liegenden Fensteröffnungen zugeordnet. Ein rundes Fenster befindet sich in der Giebelspitze. Fenster und Türen sind weitgehend modernisiert. Auf der Seite zur Süchtelner Straße sind die Fensteröffnungen mit Stichbogen in der ursprünglichen Größe vorhanden, jedoch vermutlich bei einem Umbau früheren Datums vermauert.

Die Ansicht zur Ringofenanlage ist durch Modernisierungsmaßnahmen (Fensteröffnungen) weitgehend verändert.

Der Pferdestall und die Toilettenanlage bilden jeweils eigenständige Bauteile, die mit dem Satteldach an den Giebel des Wohnhauses gestaffelt anschließen. In dem Pferdestall wurden ursprünglich die Pferde beherbergt, die den Göpelgang im Ringofen antrieben. Heute ist der Pferdestall zu Wohnzwecken umgestaltet.

Das Innere des gesamten Hauses ist durch Um- und Ausbaumaßnahmen verändert, jedoch ist das schlichte Treppenhaus mit einer einfachen Holztreppe mit eckigen Geländerstäben erhalten. Zum Teil sind die originalen Türen mit Rahmen und Füllung erhalten. Der Keller des Hauses, noch backsteinsichtig, ist von einer Kappendecke überdeckt.

Das Gebäude erfährt seine Denkmaleigenschaft im Wesentlichen durch seine Zugehörigkeit zur Ringofenanlage. Es gibt ferner Auskunft über derzeitige Arbeits- und Produktionsverhältnisse und kann nur mit der Anlage im Zusammenhang als ein historischer Bestandteil gesehen werden.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere als Zeugnis für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse steht das Gebäude gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.