Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 180

 

Standort:

Königsallee 51,  D 41747 Viersen

GPS:

5115' 17,6" N   06o 23' 41,0" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

vor 1864

Tag der Eintragung als Denkmal

19. September 1988

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Viersen

Denkmalbeschreibung:

Das Gebäude ist Bestandteil einer zwei- bis dreigeschossigen Häuserreihe in drei bis vier Achsen.

Der Stadtbauplan von 1860 gibt mit einigen Änderungen bis nach dem letzten Weltkrieg die Grundlage für die Entwicklung der Viersener Innenstadt an. Trotz beträchtlicher Kriegszerstörung sind noch manche zusammenhängende Häuserzeilen aus dieser Zeit unmittelbar nach seinem Zustandekommen vorhanden, als einzelne Grundbesitzer wie z. B. Pferdmenges im Bereich der Königsallee, die zunächst als Pferdmenges-Straße, dann als Alleestraße und schließlich in Erinnerung an den Besuch des Friedrich Wilhelms IV. mit ihrem heutigen Namen bezeichnet wird, eine größere Anzahl von Wohngebäuden durchaus in spekulativer Weise errichten. Planer dieser Häuser sind meist die örtlichen Maurer oder Zimmermeister, Schnitzler, Hansen, Frenken oder Cuylen.

Das zweigeschossige Haus mit Mezzanin gliedert sich in vier Achsen. Die originale Putzfassade, erdgeschossig in Bänderputz ausgeführt, erfährt durch feingliedrigen Stuckschmuck eine Betonung der Fenster, die hier in einer modernen Form erneuert werden. Die Fassade mit historisierenden Schmuckformen erfährt durch Solbank-Gesimse in Erd- und Obergeschoss sowie ein umlaufendes Kranzgesims eine horizontale Gliederung.

Der Eingang des Gebäudes ist in der Mittelachse des Giebels angeordnet, die gleichzeitig die innere Erschließungsachse bildet. Zur Straße ist der Bauwich mit einem schlichten, schmiedeeisernen Tor abgegrenzt.

Im Innern des Gebäudes sind alle Ausbauten, wie Holztreppe, Türen und Stuckdecken in einem guten Zustand erhalten.

Das Gebäude mit seiner schlichten ursprünglichen Putzfassade ist als Bestandteil der zwei- bis dreigeschossigen Häuserreihe mit historisierenden Schmuckformen im Ensemble zu sehen. Weiter ist das Gebäude mit den benachbarten Häusern aus der Zeit, als Zeugnis für die Stadtentwicklungsgeschichte zu sehen.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und stadtentwicklungsgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.