Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 178

 

Standort:

Rahserstraße 315,  D 41749 Viersen - Unterrahser

GPS:

5116' 27,6" N   06o 23' 50,8" O

Zuständigkeit:

Niersverband

Baujahr:

1929

Tag der Eintragung als Denkmal

14. September 1988

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Labor Niersverband in Unterrahser

Denkmalbeschreibung:

Das zweigeschossige, L-förmige Gebäude mit Flachdach ist nach Plänen von A. von Feldmann im expressionistischen Stil errichtet. Der Labortrakt ist unterkellert und über eine Stufenanlage, die nachträglich geändert wurde, erschlossen. Die zur Rahserstraße gerichtete Hauptfassade bildet sich im wesentlichen durch die zwei über Eck liegenden Fenster, die für die Erbauungszeit typisch sind und die dazwischen liegende Treppenanlage. Angegliedert ist dem Baukörper ein Garagentrakt mit darüber liegender Hausmeisterwohnung. Der Eingang zur Wohnung mit dem darüber liegenden Balkon ist in der Ecke angeordnet. Die Fenster des Hauses sind zum größten Teil im originalen Zustand erhalten. Die Fassade erhält eine Gliederung in Höhe der Fensterbank sowie des Gesimses, das hier im Detail strukturiert ausgebildet ist. Weiterhin erfährt die Fassade eine Strukturierung durch Mauerwerkdetails zwischen den einzelnen Bauelementen.

Im Innern des Gebäudes sind die Ausbauten in der typischen Schlichtheit für die Erbauungszeit erhalten. So sind zum größten Teil schwarz/weiß geflieste Böden in den Nassräumen sowie im Eingangsbereich der Hausmeisterwohnung erhalten. Bemerkenswert ist der eigentliche Betriebsraum des Labors mit seinen symmetrisch angeordneten, ursprünglich laut Zeichnung horizontal gegliederten Fenstern. Axial zum mittleren Fenster erstreckt sich an der Raumdecke über den gesamten Raum ein quadratisch gerastetes Oberlicht.

Deutlich erkennbar ist noch die Bauauffassung der Jahrhundertwende in der Trennung zwischen repräsentativer und einer zweckgebundenen Fassadengestaltung. Bemerkenswert ist ebenso die qualitätvolle Fassadengestaltung eines mehr technischen Gebäudes außerhalb der Stadt.

Erhaltung und Nutzung des Labors liegen gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes aus wissenschaftlichen, insbesondere technikgeschichtlichen und architekturgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.