Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 176 |
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Standort: Bergstraße 27, D 41749 Viersen - Süchteln GPS: 51o 17' 01,0" N 06o 22' 06,4" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1902 Tag der Eintragung als Denkmal 14. September 1988 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Süchteln
Denkmalbeschreibung: Außerhalb der ehemaligen Stadtbefestigung Süchtelns wurde das 2-geschossige Gebäude auf dem damaligen Heiligenbergsweg errichtet. Das Haus mit Walmdach und nicht durchgezogenen Achsen erfährt hier eine Betonung der Ecke, indem auf jeder Seite zwei übereinander liegende Fenster angeordnet sind. Obergeschossig ragt kurz ein in sichtbarem Fachwerk konstruiertes Erkerfenster aus. Über der originalen Eingangstüre beeinträchtigt das Fenster zur Belichtung des Flurs mit bunten Glasbausteinen, die sonst unveränderte Fassade. Das Walmdachüberdeckt den seitlichen Anbau sowie das Erkerfenster und erhält somit unterschiedliche Traufhöhen. Der Sockel des Hauses ist in Backsteinen verblendet. Die Fenster des Hauses mit den für den Architekten typischen Sprossendetails, die jeweils die oberen Ecken eines Fensters abgrenzen , sind in gutem Zustand erhalten. Im Inneren des
Hauses sind alle Holzausbauten wie Türen und Holztreppe erhalten
geblieben. An den Türen findet sich im Lichtausschnitt der Türe das
Detail der Fenstersprosse, hier konstruktiv bedingt in anderer Form
wieder. Ebenso sind die rechteckigen Geländerstäbe zum Handlauf hin
abgeschrägt. Sinngemäß ist das schmiedeeiserne Geländer der
Eingangstüre ausgebildet. In den Räumen sind teilweise Stuckfriese mit
3 Kehlen erhalten. Das Haus in konventioneller Konstruktion von dem bekannten Architekten Karl Buschhüter (1872-1956) aus Krefeld mit den Formen des Jugendstils in den Fenstern, bringt mit seiner Gesamtkonzeption den Einklang zwischen Fassade und Innenraum durch die konsequente Fortführung der Details zum Tragen. Weiterhin macht die qualitätvolle Ausführung und der nahezu erhaltene Originalzustand das Haus zu einem Dokument für das künstlerische Schaffen des Architekten. Aus
wissenschaftlichen, insbesondere künstlerischen und
architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes
gemäß § 2 (l) des Denkmalschutzgesetzes in öffentlichem Interesse. |