Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 176

 

Standort:

Bergstraße 27,  D 41749 Viersen - Süchteln

GPS:

5117' 01,0" N   06o 22' 06,4" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1902

Tag der Eintragung als Denkmal

14. September 1988

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Süchteln

 

Denkmalbeschreibung:

Außerhalb der ehemaligen Stadtbefestigung Süchtelns wurde das 2-geschossige Gebäude auf dem damaligen Heiligenbergsweg errichtet. Das Haus mit Walmdach und nicht durchgezogenen Achsen erfährt hier eine Betonung der Ecke, indem auf jeder Seite zwei übereinander liegende Fenster angeordnet sind. Obergeschossig ragt kurz ein in sichtbarem Fachwerk konstruiertes Erkerfenster aus. Über der originalen Eingangstüre beeinträchtigt das Fenster zur Belichtung des Flurs mit bunten Glasbausteinen, die sonst unveränderte Fassade. Das Walmdachüberdeckt den seitlichen Anbau sowie das Erkerfenster und erhält somit unterschiedliche Traufhöhen. Der Sockel des Hauses ist in Backsteinen verblendet. Die Fenster des Hauses mit den für den Architekten typischen Sprossendetails, die jeweils die oberen Ecken eines Fensters abgrenzen , sind in gutem Zustand erhalten.

Im Inneren des Hauses sind alle Holzausbauten wie Türen und Holztreppe erhalten geblieben. An den Türen findet sich im Lichtausschnitt der Türe das Detail der Fenstersprosse, hier konstruktiv bedingt in anderer Form wieder. Ebenso sind die rechteckigen Geländerstäbe zum Handlauf hin abgeschrägt. Sinngemäß ist das schmiedeeiserne Geländer der Eingangstüre ausgebildet. In den Räumen sind teilweise Stuckfriese mit 3 Kehlen erhalten.

Das Haus in konventioneller Konstruktion von dem bekannten Architekten Karl Buschhüter (1872-1956) aus Krefeld mit den Formen des Jugendstils in den Fenstern, bringt mit seiner Gesamtkonzeption den Einklang zwischen Fassade und Innenraum durch die konsequente Fortführung der Details zum Tragen. Weiterhin macht die qualitätvolle Ausführung und der nahezu erhaltene Originalzustand das Haus zu einem Dokument für das künstlerische Schaffen des Architekten.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere künstlerischen und architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (l) des Denkmalschutzgesetzes in öffentlichem Interesse.