Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 174

 

Standort:

Lange Straße 42,  D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 06,5" N   06o 19' 58,7" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

ca. 17. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

14. September 1988

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Beschreibung: Bei dem zweigeschossigen Gebäude handelt es sich um ein typisches Beispiel des niederrheinischen Bürgerhauses, wie es wohl bis in das 17. Jahrhundert hinein üblich war.

Der Typ wird dadurch charakterisiert, dass links und rechts je eine Ständerreihe steht, die zweimal durch Ankerbalken verbunden ist, so dass ein zweigeschossiger Aufriss entsteht.

Das Haus ist giebelständig zur Lange Straße errichtet und erstreckt sich mit drei Gefachen in die Häuserreihe. Das Dach ist zur Lange Straße als Krüppelwalm- und zur Gartenseite als Walmdach ausgebildet. Der Dachstuhl ist in dem ursprünglichen Eichenbalken mit Holzstiftverbindungen erhal-ten.

Ein Teil des Gebäudes ist von einem Tonnengewölbe mit einer Höhe von ca. 170 cm unterkellert.

Bemerkenswert ist die vollständige Erhaltung des Gebäudes, über die die jüngere Putzhaut hinweg täuscht. Zu nennen sind vor allem "0pkammer", Keller und Kaminblock. Wie weit das Fachwerk der Fassade erhalten ist, kann derzeit nicht sicher gesagt werden.

Auf dem hinteren Grundstück befindet sich ein Pferdestall. Er zeugt laut Auskunft des Besitzers noch von der ehemaligen Poststation, die hier als Zwischenstation auf dem Weg von Kaldenkirchen nach Krefeld gedient habe. Im Stall sind die Futtertröge, aus Dolomit geschlagen, erhalten.

Das Haus lässt eine Zugehörigkeit zu dem ursprünglichen Ortskern vermuten und ist somit auch für die historische Entwicklung von Bedeutung.

Weiterhin ist es durch seine exponierte Lage an der Lange Straße auch von städtebaulicher Bedeutung.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architektur-, ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.