Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 165 |
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Standort: Lange Straße 85, D 41751 Viersen - Dülken GPS: 51o 15' 06,5" N 06o 19' 58,7" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: Mitte des 19. Jahrhunderts Tag der Eintragung als Denkmal 14. September 1988 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Dülken Denkmalbeschreibung: Bei dem dreigeschossigen Wohnhaus handelt es sich um ein um die Mitte des 19. Jahrhunderts nach den Regeln des Klassizismus errichtetes Gebäude mit achsialsymmetrischer Fassade und mittig liegender Hofeinfahrt. Die in sieben regelmäßige Achsen klar gegliederte Fassade erfährt eine einfache Betonung durch Sockel-, Brüstungs- und Geschossgesims sowie erdgeschossigem Quaderputz. Die Betonung der Mitte erfolgt im wesentlichen durch die Hofeinfahrt und den darüber liegenden Fenstern mit flachen Dreiecksgiebeln. Die Öffnung der Tordurchfahrt ist durch doppelte Pilaster, die auch die in der Durchfahrt liegenden Eingänge markieren, begrenzt und risalitartig vorgezogen. Die Fenster des Obergeschosses sind lediglich von einem flachen, vorgeblendeten Fenstersturz überdeckt. Ein weit ausladendes hölzernes Kranzgesims leitet zum Dach über. Die rückwärtige Fassade ist backsteinsichtig. Das Gebäude wurde intensiv modernisiert. Die vorhandenen Stuckdecken, größtenteils in den Räumen zur Straße, wurden insgesamt erhalten und teilweise ergänzt. Weiterhin befindet sich das Treppenhaus mit Eingangssituation und der ursprünglichen Holztreppe im originalen Zustand. Die Türen wurden unter Verwendung von Bauteilen aus den Originalen erneuert. Die schlichte Fassadengestaltung des durchaus repräsentativen Gebäudes ist als wesentliches Identifikationsmerkmal an der Lange Straße zu sehen und trägt somit für die Unverwechselbarkeit des Straßenraumes bei. Im Gegensatz zu der benachbarten, eher kleinteiligen, Altstadtbebauung, tritt hier der zeitgenössische Bautyp des stattlichen Wohnhauses mit eher großstädtischem Gepräge auf, der heute mit das historische Stadtbild prägt. Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, straßenraumgestalten-den sowie architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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