Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 148 |
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Standort: Bebericherstraße 341, D 41748 Viersen - Oberbeberich GPS: 51o 13' 53,6" N 06o 23' 32,7" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 18. Jahrhundert Tag der Eintragung als Denkmal 3. Juni 1987 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Könneshof in Oberbeberich
Denkmalbeschreibung: Die 4-flügelige Backsteinhofanlage mit Fachwerktoreinfahrt liegt heute traufseitig an der Bebericher Straße, die um 1800 “Viehweg“ hieß. Die Fassade ist - wie im Mauerwerk direkt ablesbar -verändert worden: Im 18. Jahrhundert (1779?) wurde der 1 1/2 geschossige Giebel durch Abwalmung im oberen Bereich abgetragen und zu den Seiten hin ergänzt, so dass ein durchlaufend 2-geschossiger Baukörper entstand - mit besseren Raum- und Lichtverhältnissen. Diese Änderung ist ein bedeutendes Zeugnis der Entwicklung vom niederrheinischen Hallenhaus zum T-Typ, bei dem Wohn- und Stallteil sich T-förmig absondern - entsprechend den größer gewordenen Raumbedürfnissen. (Zippelius, Seite 76/77) Die Fassade ist in 5 Achsen unregelmäßig gegliedert, die drei inneren entsprechen dem Mittelschiff des Wohnstallhauses, daher springen sie zurück. Über einem ehemaligen Entlastungsbogen befindet sich eine kleine Sandsteintafel mit barock gerahmter Inschrift:
JHS
ANNO 1770
H N M N H EL NN (oder M?) in den Ecken noch einmal 1770. Darüber Nische mit neuer Muttergottes“ (Clasen, Seite 27) Ganz ungewöhnlich ist ebenfalls, dass hier die Funktionen des Wohnstallhauses ursprünglichen bis heute noch in Betrieb sind! Im Stallbereich ist die Holzkonstruktion durch Gußstützen und Eisenträger ersetzt. Im Wohnbereich sind die Abseiten der Tradition entsprechend vorgezogen, der gesamte Grundriss ist wenig verändert. Die übrigen Wirtschaftsgebäude sind aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Die Scheune wurde nach einem Brand 1937 neu errichtet. Die Einfahrt zum Wirtschaftshof in Fachwerk ist in Einfahrtstor und -tür geschieden, vorbildlich in Idee und Ausführung. Auf dem Sturzbalken die Worte (in Kapitalen)
PETER
EVEKERMANS + MARIKETRIN BURGERS 1805 Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und volkskundlichen Gründen, liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes in öffentlichem Interesse. |