Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 142

 

Standort:

Theodor - Frings - Allee 2, D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 04,6" N   06o 19' 52,4" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1889

Tag der Eintragung als Denkmal

30. Dezember 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Das wohl um 1889 am Gelände des früheren Stadtgrabens errichtete Haus ist von der Venloer Straße kommend das erste Gebäude in einer Reihe von aufwendig gestalteten Villen auf der einen und eher schlichten Reihenhäusern auf der anderen Seite der Straße.

Das Gebäude mit Satteldach, traufseitig zur Straße gerichtet, gliedert sich in vier Achsen und ist mit dem Nachbargebäude zu einer stilistischen Einheit zusammengefasst, die in der Straßenfassade insgesamt 8 Achsen aufweist.

Die Fassade, in Schmuckformen der Neurenaissance gehalten, erfährt eine horizontale Gliederung durch Sockel, Sohlbank, Geschoss- und Kranzgesims, wobei das Erdgeschoss in einem stark strukturierten Bänderputz ausgeführt ist. Das Obergeschoss ist backsteinsichtig.

Der Eingang ist von einem auf Konsolen gelagerten Balkon überdacht. Das Erdgeschoss besitzt Rundbogenfenster, das Obergeschoss rechteckige, die von flachen Dreiecksgiebeln überdeckt werden. Fensterrahmen und Flügel sind im Originalzustand erhalten.

Der ursprüngliche Ausbau des Hauses wurde vermutlich in den 20-iger bis 30-iger Jahren verändert. So stammen Treppe, Türen sowie die Holzkassettenverkleidung im Treppenhaus und Flur aus dieser Zeit. Das starkstrukturierte Stuckschmuckwerk mit floralen Motiven an den Decken ist dem ursprünglichen Ausbau zuzuordnen. Die Rückseite des Hauses wurde modernisiert.

An der Theodor-Frings-Allee stehen innerhalb einer städtebaulichen Neuplanung außerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns auf der einen Seite "offizielle Bauten" - Rathaus und Schule - und auf der anderen Seite Wohnbauten unterschiedlichen gesellschaftlichen Anspruches nebeneinander. Hier ist die Baugesinnung des ausgehenden 19. Jahrhunderts in einer wirtschaftlich prosperierenden und aufstrebenden Kleinstadt besonders anschaulich.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und stadtgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes Theodor-Frings-Allee 2 gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.