Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 141 |
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Standort: Theodor - Frings - Allee 9, D 41751 Viersen - Dülken GPS: 51o 14' 59,9" N 06o 19' 51,7" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1895 Tag der Eintragung als Denkmal 9. Oktober 1986 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Dülken Denkmalbeschreibung: Das Gebäude ist Bestandteil einer zweigeschossigen Häuserreihe, die im 1900 auf dem Gelände des früheren Stadtgrabens von Dülken errichtet wurde. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein sogenanntes rheinisches Dreifensterhaus, ein bürgerliches Reihenfamilienhaus schlichteren Zuschnitts, wie es in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts besonders in den damals neu entstehenden Vorstädten fast überall erbaut wurde. Der Typ ist seiner inneren Struktur nach ein Einfamilienreihenhaus, das mit seiner Schmal- und Traufseite zur Straße weist und dort nur die Breite von drei Fensterachsen und zumeist drei Geschossen zeigt, üblicherweise liegt der Eingang in der seitlichen Achse. Die Fassade erfährt durch Sockel-, Geschoss-, Sohlbank und Kranzgesims eine horizontale Gliederung, wobei das Erdgeschoss in einem stark strukturierten Bänderputz ausgeführt ist. Der Eingang erfährt hier durch zwei bis unter das Dach laufende Lisenen eine besondere Betonung. Im Inneren ist die Originalausstattung weitgehend erhalten. So befinden sich im Eingangsflur noch die bunten Bodenfliesen, das Holztreppenhaus mit gedrechseltem Geländer und Pfosten sowie die Zimmertüren mit Rahmen und Füllung. Im Dachraum ist die tragende Konstruktion der Innenwand in Holzgewänden zu erkennen. Ebenfalls befindet sich der Dachstuhl noch im Originalzustand. Die Decke des Kellers ist als Kappendecke ausgebildet. Das Haus ist als Ausdruck der städtebaulichen Neuordnung, die außerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns durch den 1895 entworfenen Ausbau der Theodor-Frings-Allee (damals Friedensallee) erfolgte, zu sehen. In ihr ist die Baugesinnung einer Ende des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich prosperierenden und aufstrebenden Kleinstadt wiederzufinden. Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes Theodor-Frings-Allee 9 gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichem Interesse.
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